Was wird gefördert?
• Gefördert wird die filmberufliche Fortbildung durch nicht rückzahlbare (von der Einkommensteuer befreite) Zuschüsse.
• Anzuerkennenden Kosten: Teilnahmegebühr, Logis, Reisekosten (die in kausalem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen), Kursmaterialien; KEINE Verpflegung; Umschulungs- und Ausbildungsmaßnahmen bzw. Weiterbildungen für TV/Serien und Kurzfilm (ausgenommen Animation) sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Förderung.
• Achtung: Rechnungen müssen auf den Namen der Teilnehmenden ausgestellt sein!
Wer ist antragsberechtigt?
• Antragsberechtigt sind künstlerische, technische und kaufmännische Mitarbeiter*innen im Filmwesen.
• Förderungsvoraussetzungen sind eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine nachzuweisende facheinschlägige Berufserfahrung der Förderungswerberin/des Förderungswerbers. Die Berufsförderung hat insbesondere auf die Möglichkeit der Gewinnung internationaler Erfahrungswerte durch die*den Förderungswerber*in und deren Auswertung im Inland Bedacht zu nehmen. Umschulungs- und Ausbildungsmaßnahmen sowie Fortbildungen im Bereich TV/Serien und Kurzfilm (ausgenommen Animation) sind damit ausgeschlossen.
Fördersumme
• 2/3 der Gesamtkosten der Weiterbildung (bei Langzeitmaßnahmen – über 6 Monate – zusätzlich 10%)
Fristen
Es gibt keine Einreichfristen. Seit 01.01.2023 werden die Entscheidungen über berufliche Weiterbildungen von der Geschäftsführung (Direktor + Stellvertretung) getroffen.
Die Einreichung kann auch (zeitnah!) nach der Teilnahme erfolgen; dann zwar auf eigenes Risiko, aber die exakten Ausgaben sind dann bereits bekannt.
Kontakt
ÖFI – Österreichisches Filminstitut
+43 1 526 97 30
Clara Schreiner
clara.schreiner@filminstitut.at
+43 1 526 97 30-406
Wo findet man Infos und Formular?
Förderinfos und Download Antragsformular und Kalkulation:
https://filminstitut.at/foerderung/antragstellung/berufliche-weiterbildung