Was wird gefördert?
• In Kooperation mit der Stadt Villach wird ein Stipendium inkl. Wohn- u. Arbeitsmöglichkeit (Artist-in- Residence-Programm) vergeben.
• Förderungswürdig sind:
– Herstellung eines Kurz-, Dokumentar-, Kunst- oder Animationsfilms,
– Drehbuch- oder Stoffentwicklung (offen für alle Formate).
Wer ist antragsberechtigt?
• Antragsberechtigt sind sowohl aufstrebende als auch etablierte Filmschaffende. Die eingereichten Projekte müssen nicht zur Gänze während des Stipendienaufenthalts verwirklicht werden. Zum Beispiel ist auch die Fertigstellung eines zuvor begonnenen Projekts möglich. Bereits abgeschlossene Projekte können jedoch nicht berücksichtigt werden.
Fördersumme
• 3.600 € (Laufzeit drei Monate: jeweils von Juli bis September)
Fristen
31.03.2024
Ausschreibungen werden hier veröffentlicht: https://www.kulturchannel.at/ausschreibungen/artikel/land-kaernten/
Kontakt
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 14 – Kunst und Kultur
Sonja Somma
+43 50 536 34007
abt14.post@ktn.gv.at
Wo findet man Infos und Formular?
Förderinfos Stipendien:
https://www.kulturchannel.at/foerderungen/stipendien
Richtlinien Stipendium:
https://www.kulturchannel.at/fileadmin/ausschreibungen/air_film_ausschreibung_2023_dt.pdf