Was wird gefördert?
• Durch die Vergabe des Jahresstipendiums können sich die Empfänger*innen ein Jahr lang verstärkt der künstlerischen Arbeit oder der Weiterbildung widmen.
• Teil der Einreichung muss ein neues Filmvorhaben sein.
• Jährlich wird nur 1 Jahresstipendium vergeben.
Wer ist antragsberechtigt?
• Die Künstler*innen müssen über einen dieser Salzburg-Bezüge verfügen:
− in Salzburg geboren sein und einen über den Geburtsort hinausgehenden biografischen Bezug nachweisen können
− ihren Hauptwohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Salzburg haben (Meldezettel nicht älter als 4 Wochen)
− ihren künstlerischen Schwerpunkt in den letzten zwei Jahren kontinuierlich in Salzburg haben (Nachweis Ausstellungen, Auftritte, Präsentationen …)
− seit mindestens zwei Jahren in Salzburg studieren (Fachhochschule Salzburg, Universität Mozarteum, Paris-Lodron Universität Salzburg) (Studiennachweis).
• Kein Alterslimit.
Fördersumme
• Stipendium in der Höhe 12.000 €
Fristen
Jährliche Ausschreibung. Termine werden hier veröffentlicht:
https://www.salzburg.gv.at/themen/kultur/kultur-ausschreibungen
Frist 2024: 9. April 2024
Kontakt
Land Salzburg
Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport
Referat 2/04: Kultur und Wissenschaft
Monika Haslauer
+43 662 8042 2316
monika.haslauer@salzburg.gv.at
Wo findet man Infos und Formular?