Was wird gefördert?
• Filmkunstförderung: gefördert werden Spiel-, Kurz-, Animations-, Experimental- und Dokumentarfilme, Videoproduktionen etc.
• Pro Projekt gibt es eine Gesamtförderung, die die Entwicklung, Herstellung und Postproduktion beinhaltet. In Ausnahmefällen kann für einzelne Projektphasen eine Förderung gewährt werden.
• Von der Förderung ausgenommen sind Projekte, die im Rahmen einer Ausbildung umzusetzen sind.
Wer ist antragsberechtigt?
• Filmschaffende, die den Einstieg in das professionelle Filmschaffen anstreben und bereits erste Referenzprojekte vorweisen können.
• Nachwuchskünstler*innen werden Startförderungen gewährt. Ko-Fördermittel sind wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich.
• Filmschaffende, die bereits mehrere Jahre professionell im Filmbereich tätig sind, deren Filme gegebenenfalls bereits bei Festivals, im Kino oder öffentlich gezeigt oder auch ausgezeichnet wurden. Hier werden Ko-Förderungen gewährt.
• Salzburg-Bezug muss gegeben sein (inhaltlich, institutionell oder personell).
Fördersumme
Der Höchstbetrag für eine Förderung beträgt 20.000 €.
Fristen
• Förderansuchen unter 10.000 € können jederzeit eingereicht werden.
• Förderansuchen über 10.000 € (Beurteilung durch Filmbeirat): Einreichfrist 31. März oder 30. September
Kontakt
Land Salzburg
Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport
Referat 2/04: Kultur und Wissenschaft
Monika Haslauer
+43 662 8042 2316
monika.haslauer@salzburg.gv.at
Wo findet man Infos und Formular?
https://www.salzburg.gv.at/kultur_/Seiten/film.aspx
Antragsformular, Infos zu den erforderlichen Einreichunterlagen und Richtlinien Filmförderung findet ihr hier: https://www.salzburg.gv.at/themen/kultur/kulturfoerderungen/foerderungen-formulare-20204