Teilnahme an einem künstl. Wettbewerb| Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden
Förderungen

Teilnahme an einem künstl. Wettbewerb| Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden

21.11.2024, 21:42 Uhr

Was wird gefördert?

• Im Rahmen der Fördermöglichkeit “Nachwuchsförderung: Teilnahme an einem künstlerischen Wettbewerb” kann die Teilnahme an einem künstlerischen Wettbewerb (z.B. im Rahmen eines Filmfestivals) unterstützt werden, wenn anzunehmen ist, dass durch die Zuwendung ein berufliches Fortkommen der*des Antragsteller*in erwartet werden kann.
• Die Zuwendung kann Teilnahmegebühren sowie Reise- und Unterkunftskosten der*des Antragsteller*in abdecken.

Wer ist antragsberechtigt?

• Studierende an öffentlichen und privaten Universitäten, bis max. 40 Jahre, die einer in der VdFS vertretenen Berufsgruppe (Regie, Kamera, Filmschnitt, Szenenbild, Kostümbild und Schauspiel) angehören.
• Für diese Förderung muss man noch KEIN Mitglied der VdFS sein (im Gegensatz zu allen anderen sozialen wie kulturellen Förderungen der VdFS).

Hinweis: Die VdFS hat für Mitglieder (also Personen, die mit der VdFS einen Wahrnehmungsvertrag geschlossen haben) weitere Fördermöglichkeiten bereit im sozialen (in Bedrängnis geratene Bezugsberechtigte, Zuschüsse zu rechtlicher und steuerlicher Beratung) wie auch kulturellen (bspw. Aus- und Weiterbildung) Bereich.

Fördersumme

• max. 3.000 € pro Kalenderjahr (pro Person)
• Bei der Antragstellung ist von der*dem Antragsteller*in glaubhaft zu belegen, dass die Reisekosten nicht bereits von der Organisation der Veranstaltung bzw. des Filmfestivals übernommen werden.

Fristen

Einreichtermine werden hier veröffentlicht: https://www.vdfs.at/ske/

Kontakt

VdFS – Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden

Gudrun Glatz / Judith Wiese
+43 01 504 76 20
ske@vdfs.at

Wo findet man Infos und Formular?

https://www.vdfs.at/ske/