Startstipendium für Filmkunst| Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Förderungen

Startstipendium für Filmkunst| Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

23.11.2024, 17:32 Uhr

Was wird gefördert?

• Jährlich werden 6 Start-Stipendien für Filmkunst an Nachwuchsfilmschaffende vergeben, die sich mit einer Langfilmstoff-Idee bewerben.

Wer ist antragsberechtigt?

• Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren Lebensmittelpunkt seit mindestens drei Jahren in Österreich haben.
• Voraussetzung ist der Abschluss einer künstlerischen Grundausbildung.
• Bewerber*innen im Alter von bis zu 36 Jahren. Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur berücksichtigt werden, wenn sich z.B. die Ausbildung in Zusammenhang mit Betreuungs- und/oder Pflegepflichten oder aus gesundheitlichen Gründen verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt höchstens fünf Jahre.
• Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Personen, denen bereits ein Staats-, Start- oder Auslandsstipendium (egal welcher Sparte) zuerkannt wurde oder die in diesem Zeitraum bereits ein anderes Stipendium des Bundes antreten bzw. angetreten haben. Es ist nicht möglich, zwei Stipendien zeitgleich zu konsumieren.
• Bereits vom BMKOES geförderte oder eingereichte Projekte können nicht berücksichtigt werden.

Fördersumme

• 9.000 €, verteilt auf 6 Monate
• Alleinerziehenden wird der Betrag um monatlich 200 € erhöht.

Fristen

3. April 2024

Kontakt

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Sektion IV – Kunst und Kultur
Filmabteilung

Luna Van der Laan
+43 1 71 606 – 851 035
Luna.vanderLaan@bmkoes.gv.at

Wo findet man Infos und Formular?

Förderinfos:
https://www.bmkoes.gv.at/kunst-und-kultur/sparten/film/foerderungen.html
Ausschreibungen (und erforderliche Einreichunterlagen) werden laufend hier veröffentlicht: https://www.bmkoes.gv.at/Service/Ausschreibungen/kunst-und-kultur-ausschreibungen.html