Was wird gefördert?
• Gefördert werden künstlerische/kulturelle Vorhaben (Projektförderung). Eine Förderung ist möglich bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Tiroler Kulturförderungsgesetz und den Kulturförderungsrichtlinien.
• Es können Förderungen innovativer und inhaltlich anspruchsvoller Filmkunst in folgenden Bereichen gewährt werden:
> für die Drehbucherstellung
> für die Stoff-, Konzept- und Projektentwicklung,
> für die Herstellung und Postproduktion von Filmen mit hoher künstlerischer Qualität,
> für deren Verwertung und Verbreitung (Kinostart, Festivalteilnahme, Verleih).
• Projekte im Kontext einer schulischen oder universitären Ausbildung (Übungsfilme, Abschlussarbeiten etc.) werden grundsätzlich nicht gefördert.
Wer ist antragsberechtigt?
• Antragsteller*innen müssen einen personellen, institutionellen und/oder inhaltlichen Tirol-Bezug argumentieren.
• Zur Beurteilung wird insbesondere das künstlerische Entwicklungspotenzial, der Ausbildungs- bzw. künstlerische Entwicklungsgrad der Filmemacherin/des Filmemachers sowie die bisherige Präsenz in der Szene (Filmproduktionen, Teilnahme an Festivals, Preise etc.) herangezogen.
Fördersumme
• Vom Projekt abhängig, grundsätzlich max. 50% der förderfähigen Kosten.
• Die Förderhöhe richtet sich nach der Förderungswürdigkeit und dem Förderungsbedarf des beantragten Vorhabens bzw. der beantragten Tätigkeit und darf jenes Ausmaß nicht übersteigen, das für die Durchführung gemäß dem im Förderantrag ausgewiesenen Fehlbetrag erforderlich ist.
Fristen
Kann laufend eingereicht werden, jedoch Antragstellung rechtzeitig vor Projektbeginn erforderlich.
Kontakt
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Kultur
Michaela Kogler
Telefon+43 512 508 3769
michaela.kogler@tirol.gv.at
Wo findet man Infos und Formular?
https://www.tirol.gv.at/kunst-kultur/kulturfoerderungen/filmvideomedienkunst/