TANDEM – Fortbildung für Frauen* als Head of Department| FC Gloria – Frauen Vernetzung Film
Förderungen

TANDEM – Fortbildung für Frauen* als Head of Department| FC Gloria – Frauen Vernetzung Film

22.11.2024, 10:58 Uhr

Was wird gefördert?

• Fortbildungs- und Professionalisierungsprogramm für Frauen* als Head of Department (erster oder zweiter Film) bei vom Österr. Filminstitut geförderten Filmproduktionen. Seit März 2024 kann das Tandem auch von BMKÖS-geförderten Projekten beantragt werden.
Für folgende Gewerke sind TANDEMS möglich:
> Produzentin
> Regie
> Drehbuch
> Herstellungsleitung
> Produktionsleitung
> Kamera
> Schnitt
> Dramaturgie
> Maskenbild
> Kostümbild
> Szenenbild
> Casting
> Originalton
> Tonmischung
> Sounddesign
> Musik (Komposition)
> Oberbeleuchterin
> Color Grading
> Visual Effects
> Animation
• Die Antragstellerin* wird durch den fachlichen Support einer*s erfahrenen Kolleg*in aus demselben Fachbereich in der Vor- oder Nachbereitung oder während eines Drehs unterstützt.
• Die Antragstellerin* hat freie Hand in der Wahl des*r (auch internationalen) Tandempartners*in.
• Der zeitliche Rahmen für ein Tandem ist auf 5 bis 10 Tage begrenzt.
• Pro Film können aus zwei unterschiedlichen Gewerken Anträge für ein TANDEM gestellt werden.

Wer ist antragsberechtigt?

• Das Programm richtet sich an filmschaffende Frauen*, die bei einem ersten oder zweiten Langfilm als Head eines Departments für ein Projekt in Vorverhandlung stehen oder bereits vertraglich verpflichtet wurden.
• Die Filmschaffende kann das Tandemangebot nur im Zuge eines bestehenden oder eines in Vorbereitung befindlichen Filmprojekts beantragen, das von ÖFI oder BMKÖS gefördert wird. Eine erste Förderzusage für die Herstellung des Projekts muss zum Antragszeitpunkt bereits vorliegen. Nachdem in manchen Departments die Vorbereitung vor dem Abschluss der Finanzierung startet, kann hier bereits in der Projektentwicklungsphase (mit erster Förderzusage für die Projektentwicklung des Projekts bei Antragszeitpunkt) das Tandem beantragt und auch in Anspruch genommen werden. Dies betrifft vor allem die Departments Produktion, Regie, Drehbuch, Casting.
• Tandems können alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden. Es muss zumindest ein Jahr zwischen dem ersten und zweiten Tandem liegen..

Fördersumme

• 5.000 € netto pro Tandem.
• Die Summe wird direkt von FC Gloria an die oder den Tandempartner*in ausbezahlt.
• Etwaige Reise- und Übernachtungskosten für die Dauer des Tandems können mit einem zusätzlichen Betrag bis zu max. 1.000 € brutto gefördert werden.
• Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung ist der Nachweis einer geschlossenen Herstellungsfinanzierung (oder einer geschlossenen Projektentwicklungsfinanzierung) seitens ÖFI.

Fristen

Einreichung laufend möglich.
Die Vergabe der Förderung erfolgt nach dem Prinzip: first come, first serve.

Kontakt

FC Gloria – Frauen Vernetzung Film

tandem@fc-gloria.at

Wo findet man Infos und Formular?

https://www.fc-gloria.at/projekte/tandem/