Förderung der Herstellung von künstlerischen und kulturellen Filmprojekten mit wirtschaftlicher und touristischer Relevanz| Land Niederösterreich
Förderungen

Förderung der Herstellung von künstlerischen und kulturellen Filmprojekten mit wirtschaftlicher und touristischer Relevanz| Land Niederösterreich

24.11.2024, 00:50 Uhr

Was wird gefördert?

• Ziel der Förderung ist die kulturelle, wirtschaftliche und touristische Stärkung der niederösterreichischen Regionen sowie die Stärkung des österreichischen, insbesondere des niederösterreichischen Filmschaffens durch Vergabe von Filmfördermitteln des Landes Niederösterreich für Kinospiel- und -dokumentarfilme sowie TV Projekten (TV-Spielfilme, -Dokumentationen und -Serien) mit künstlerischen, kulturellen und wirtschaftlichen Effekten für Niederösterreich.
• Dreharbeiten in NÖ und wirtschaftliche NÖ-Effekte sind Voraussetzung. Besondere Berücksichtigung finden Projekte, die: NÖ als Handlungsort oder als wichtigen Schauplatz erkennen lassen und dadurch Wiedererkennung gegeben ist; die Vermittlung von Geschichte, Gegenwart und Zukunft Niederösterreichs zum Thema haben; die filmberuflichen Nachwuchs stärken; oder die touristische Verwertbarkeit für niederösterreichische Regionen aufweisen.
• Der NÖ-Effekt muss bei bei Dokumentarfilmen mindestens 100 %, bei Spielfilmen und Fernsehserien mindestens 150 % der Förderhöhe der eingereichten Fördersumme betragen. Nicht ausreichend sind NÖ- Effekte, die lediglich durch Personalkosten aufgebracht werden.
• Der Finanzierungsbeitrag des Landes NÖ ist lediglich eine Spitzenfinanzierung und soll mit Förderungen anderer in- und ausländischer Förderstellen kumuliert werden.

Wer ist antragsberechtigt?

• Die Förderwerbenden müssen natürliche (also auch Einzelpersonen) oder juristische Personen oder im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften jeweils mit Sitz in der EU sein. Künstlerische und filmwirtschaftliche Qualifikation sind Voraussetzung.

Fördersumme

Keine Angabe, da vom Projekt abhängig

Fristen

3 Einreichfristen: 11. Jänner 2024, 11. April 2024, 5. September 2024

Kontakt

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kunst und Kultur
zHd Filmförderung

+43 2742 9005-17030
post.k1@noel.gv.at

Wo findet man Infos und Formular?

https://www.noe.gv.at/noe/Kunst-Kultur/Film_-_Foerderung.html