Was wird gefördert?
• Fortbildungs- und Professionalisierungsprogramm für Frauen / FLINTA als Head of Department (erster oder zweiter Film) bei vom Österr. Filminstitut geförderten Filmproduktionen. Seit März 2024 kann das Tandem auch von BMKÖS-geförderten Projekten beantragt werden.
Für folgende Gewerke sind TANDEMS möglich:
> Produzentin
> Regie
> Drehbuch
> Herstellungsleitung
> Produktionsleitung
> Kamera
> Schnitt
> Dramaturgie
> Maskenbild
> Kostümbild
> Szenenbild
> Casting
> Originalton
> Tonmischung
> Sounddesign
> Musik (Komposition)
> Oberbeleuchterin
> Color Grading
> Visual Effects
> Animation
> Steadicam Operator
Ausnahmen sind für neue Berufe im Filmbereich möglich, etwa Intimacy Coordination, Kindercoaching, Green Film Consultancy.
• Die Antragstellerin* wird durch den fachlichen Support einer*s erfahrenen Kolleg*in aus demselben Fachbereich in der Vor- oder Nachbereitung oder während eines Drehs unterstützt.
• Die Antragstellerin* hat freie Hand in der Wahl des*r (auch internationalen) Tandempartners*in.
• Das Tandem ist zeitlich begrenzt (im Umfang von 10 Tagen, frei aufteilbar) und wird finanziell zur Gänze über das Tandem-Programm abgegolten.
• Pro Film können aus zwei unterschiedlichen Gewerken Anträge für ein Tandem gestellt werden.
Wer ist antragsberechtigt?
• Das Programm richtet sich an filmschaffende Frauen / FLINTA, die bei einem ersten oder zweiten Langfilm als Head eines Departments für ein Projekt in Vorverhandlung stehen oder bereits vertraglich verpflichtet wurden.
• Die Filmschaffende kann das Tandemangebot nur im Zuge eines bestehenden oder eines in Vorbereitung befindlichen Filmprojekts beantragen, das von ÖFI oder BMKÖS gefördert wird. Zum Antragszeitpunkt muss bereits eine Zusage des Hauptfördergebers (ÖFI oder BMKÖS) für die Herstellung bzw. Entwicklung des Projekts vorliegen. Nachdem in manchen Departments die Vorbereitung vor dem Abschluss der Finanzierung startet, kann hier bereits in der Projektentwicklungsphase (mit erster Förderzusage für die Projektentwicklung des Projekts bei Antragszeitpunkt) das Tandem beantragt und auch in Anspruch genommen werden. Dies betrifft vor allem die Departments Produktion, Regie, Drehbuch, Casting.
• Tandems können alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden. Es muss zumindest ein Jahr zwischen dem ersten und zweiten Tandem liegen.
Fördersumme
• 5.000 € netto pro Tandem, Reisekosten werden bis zu 1000€ übernommen.
• Die Summe wird direkt von FC Gloria an die oder den Tandempartner*in ausbezahlt.
• Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung ist der Nachweis einer geschlossenen Herstellungsfinanzierung (oder einer geschlossenen Projektentwicklungsfinanzierung) seitens ÖFI oder BMKÖS.
Fristen
Einreichung laufend möglich.
Die Vergabe der Förderung erfolgt nach dem Prinzip: first come, first serve.
Kontakt
FC Gloria – Frauen Vernetzung Film
tandem@fc-gloria.at
Wo findet man Infos und Formular?