Was wird gefördert?
• Film- und Fotowesen.
Wer ist antragsberechtigt?
• Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben, oder das zu fördernde Vorhaben findet im Burgenland statt, oder das zu fördernde Vorhaben leistet einen besonderen kulturellen Beitrag zum Land Burgenland oder liegt im Interesse des Landes Burgenland, oder das zu fördernde Vorhaben dient einer Bekräftigung der kulturellen Eigenständigkeit des Landes.
Fördersumme
keine Angabe
Fristen
1. Februar
1. Mai
1. September
1. November
Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft
Referat Kultur
Christoph Gausch
+43 057 600 2128
post.a7-kultur@bgld.gv.at
Wo findet man Infos und Formular?