Arbeitsstipendium für Filmschaffende| Land Kärnten
Förderungen

Arbeitsstipendium für Filmschaffende| Land Kärnten

22.11.2024, 04:43 Uhr

Was wird gefördert?

• Filmschaffenden soll die Möglichkeit geboten werden, im Rahmen der Stipendienlaufzeit ein Filmprojekt (Drehbuch oder Stoff) zu entwickeln oder ein Drehbuch zu finalisieren. Eingereicht werden können alle Genres ab einer Laufzeit von 70 Minuten.

Wer ist antragsberechtigt?

• Antragsberechtigt sind Filmschaffende, die entweder in Kärnten geboren oder tätig sind oder deren Persönlichkeit/Werk in einem sonstigen signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen.

Fördersumme

• 5.250 € (monatlich 875 € von Juli 2024 bis Dezember 2024))

Fristen

30.04.2024
Ausschreibungen werden hier gelistet: https://www.kulturchannel.at/ausschreibungen/artikel/land-kaernten/

Kontakt

Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 14 – Kunst und Kultur

Sonja Somma
+43 50 536 34007
abt14.post@ktn.gv.at

Wo findet man Infos und Formular?

Förderinfos:
https://www.kulturchannel.at/ausschreibungen/artikel/land-kaernten/artikel/ausschreibung-eines-arbeitsstipendiums-fuer-filmschaffende/
Richtlinien:
https://www.kulturchannel.at/fileadmin/ausschreibungen/ausschreibung_astip_film_2023.pdf