Was wird gefördert?
• Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Filmschaffenden, die kommerziell schwierige Filme herstellen – in den Bereichen Kurzfilm, Spielfilm, Dokumentarfilm, Experimentalfilm und Animationsfilm.
• Unterstützt werden Projekte, die vorwiegend für den Einsatz bei Filmfestivals oder für die Distribution im Kino und in gesonderten Fällen für eine Onlineverwertung vorgesehen sind.
Wer ist antragsberechtigt?
• Natürliche Personen mit abgeschlossener filmischer Ausbildung sein, die beim eingereichten Projekt in führender Funktion (Regie/Produktion) tätig sind.
• Natürliche Personen mit noch nicht abgeschlossener filmischer Ausbildung sein, die beim eingereichten Projekt in führender Funktion tätig sind, wenn es sich um Abschlussfilme handelt. Sonstige Filme im Rahmen einer Ausbildung werden nicht gefördert.
• Sollten Förderwerbende keine filmische Ausbildung absolviert haben, aber bereits eigene Filmprojekte erfolgreich realisiert haben, kann das Ansuchen gesondert geprüft werden.
• Juristische Personen bzw. im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften jeweils mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum sein; künstlerische und filmwirtschaftliche Qualifikation sind Voraussetzung.
• Die eingereichten Projekte müssen einen unmittelbaren Bezug zum Land Niederösterreich haben, in erster Linie in personeller Sicht. Bei starken inhaltlichen Bezügen, oder wenn ein Großteil der Dreharbeiten in Niederösterreich stattfindet, kann ein Projekt auch ohne personellen Niederösterreich-Bezug förderbar sein.
Fördersumme
Keine Angabe, da vom Projekt abhängig
Fristen
Einreichungen sind laufend möglich. Die Einreichunterlagen sind grundsätzlich vor Produktionsbeginn einzubringen
Kontakt
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kunst und Kultur
zHd Filmförderung
+43 2742 9005-17030
post.k1@noel.gv.at
Wo findet man Infos und Formular?
https://www.noe.gv.at/noe/Kunst-Kultur/Film_-_Foerderung.html