Was wird gefördert?
• Spiel-, Dokumentar-, Kurz-, Experimental-, und Animationsfilm.
• Gefördert werden Projektentwicklung, Herstellung oder die Verwertung (DVD-Herstellung, Aufbereitung für Festivalteilnahmen, Plakatdruck, etc.; keine reinen Reisekostenzuschüsse) von Filmprojekten.
• Projekte können für die Filmförderung 2x eingereicht werden, zuerst für die Projektentwicklung und danach für die Herstellungsförderung.
• Eine Verwertungsförderung ist nur dann möglich, wenn keine Projektentwicklungs- und/oder Herstellungsförderung bezogen wurde. (Kosten für die Verwertung werden üblicherweise bereits im Rahmen der Herstellungsförderung mitberücksichtigt.) Die gesonderte Verwertungsförderung stellt ein Zusatzangebot dar für Filme, die ohne Unterstützung des Landes umgesetzt wurden.
• keine Projekte, die in der Ausbildung entstehen. (Dafür gibt es die eigene Förderoption “Nachwuchsfilm”!)
Wer ist antragsberechtigt?
• Antragsteller*in Regie oder Drehbuchautor*in mit Lebensmittelpunkt in Oberösterreich (mind. 4 Jahre). Oder Sitz der Filmproduktionsfirma in Oberösterreich.
• eindeutig und vorrangiger inhaltlicher Oberösterreichbezug (Drehort alleine ist nicht ausreichend).
• Professionalität und Fachkompetenz der Verantwortlichen ist Voraussetzung.
Fördersumme
• Die Förderhöhe richtet sich immer nach den Gesamtkosten des Filmprojekts.
• Ansuchen bis 15.000 € werden direkt in der Abteilung Kultur bearbeitet.
• Ab 15.000 € wird der Antrag der Filmkommission vorgelegt.
Fristen
Für jene Projekte mit einer Fördersumme über 15.000 Euro gelten folgende Einreichtermine:
- 5. Dezember 2024 für die Filmkommissionssitzung am 23. Januar 2025
- 27. Februar 2025 für die Filmkommissionssitzung am 10. April 2025
- 2. Mai 2025 für die Filmkommissionssitzung am 12. Juni 2025
- 7. August 2025 für die Filmkommissionssitzung am 25. September 2025
Kontakt
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Kultur und Gesellschaft
Abteilung Kultur
Susanne Alt
+43 732 77 20 15041
Susanne.Alt@ooe.gv.at
k.post@ooe.gv.at
Wo findet man Infos und Formular?