Was wird gefördert?
• Gefördert werden künstlerische Medienprojekte sowie medienkulturelle Jahresprogramme mit künstlerischer Ausrichtung.
Wer ist antragsberechtigt?
• Die Förderung richtet sich an oberösterreichische Künstler*innen und Institutionen, die sich künstlerisch mit den neuen Medien auseinandersetzen.
• Voraussetzungen:
> persönlicher Oberösterreichbezug durch die*den Künstler*in. Ausschlaggebend ist, dass der Lebensmittelpunkt (Hauptwohnsitz) seit mindestens vier Jahren in Oberösterreich liegt.
> Standort und/ oder starke Präsenz des Projekts/Programms in Oberösterreich.
> Bei künstlerischen Medienprojekten ist in jedem Fall zusätzlich eine gesicherte Präsentationsmöglichkeit in Oberösterreich Voraussetzung.
Fördersumme
• Die Förderhöhe ist abhängig von den Gesamtkosten des Projekts.
Fristen
Einreichphasen: Februar–April und Juli– September, siehe https://www.land-oberoesterreich.gv.at/12835.htm, „Einreichphasen“
Kontakt
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Kultur und Gesellschaft
Abteilung Kultur
Susanne Alt
+43 732 77 20 15041
Susanne.Alt@ooe.gv.at
k.post@ooe.gv.at
Wo findet man Infos und Formular?