Was wird vergeben?
• Talentförderungsprämien in der Sparte Film & Video.
Wer ist antragsberechtigt?
• Künstler*innen aus Oberösterreich stammend oder seit mindestens vier Jahre ständigen Wohnsitz bzw. Mittelpunkt des Lebensinteresses in Oberösterreich, oder das künstlerische oder wissenschaftliche Werk ist in hervorragender Weise für Oberösterreich bedeutsam, oder Personengruppen, die überwiegend aus Oberösterreich stammen, und sich mit einem gemeinsamen Projekt bewerben.
• Bis zum 35. Lebensjahr. Bei Nachweis von Kindererziehungszeiten erhöht sich die Altersgrenze bis zum 40. Lebensjahr, pro Kind maximal 3 Jahre, insgesamt maximal 5 Jahre.
Fördersumme
• 5.400 € Prämie
Fristen
Die verschiedenen Sparten der Prämien werden biennal vergeben.
Ausschreibungen werden hier veröffentlicht: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/46673.htm
Kontakt
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Kultur und Gesellschaft
Abteilung Kultur
+43 732 77 20 15049
k.post@ooe.gv.at
Wo findet man Infos und Formular?
Informationen für 2022:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/281221.htm