Herstellung| Land Steiermark
Förderungen

Herstellung| Land Steiermark

27.12.2024, 11:44 Uhr

Was wird gefördert?

• CINE ART fördert die Herstellung von innovativen Spiel-, Dokumentar-, Experimental- und Animationsfilmen in allen Längen für eine Kino- und TV-Auswertung.
• Künstlerisch qualitative Abschlussfilme an einer einschlägigen Fachausbildungsstätte werden eingeschränkt gefördert.
• Übungsfilme im Rahmen einer Ausbildung werden nicht gefördert.
• Das eingereichte Projekt muss wesentliche künstlerische sowie produktionstechnische Merkmale aufweisen, welche im kulturell-künstlerischen Kontext zur Steiermark stehen bzw. geeignet sind, wesentliche künstlerische und wirtschaftliche Ergebnisse in der Steiermark zu erzielen. In wirtschaftlicher Hinsicht ist ein filmstruktureller Brancheneffekt zu erfüllen: Es sind also Ausgaben zugunsten der steirischen Filmwirtschaft und ihrer Nebengewerbe zu tätigen, die zumindest 100 % der Fördersumme durch CINE ART betragen. Dies ist in erster Linie dadurch der Fall, dass das Projekt zumindest teilweise in der Steiermark realisiert wird. Darüber hinaus muss das Projekt inhaltlich und formal von überregionalem Interesse sein. Besonderes Augenmerk ist dabei auf das Mitwirken steirischer Filmkünstlerinnen und Filmkünstler in dem betreffenden Filmprojekt zu legen.

Wer ist antragsberechtigt?

• Antragsteller*innen im Sinne des steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetzes sowie des österreichischen Filmförderungsgesetzes, die in der Lage sind, die Einreichung den branchenüblichen Vorgaben entsprechend zu gestalten, v.a. eine vollständige Produktionskalkulation gemäß den ÖFI- und BMKOES-Vorlagen zu erstellen.
• Fachlich, kaufmännisch und künstlerisch ausreichend qualifizierte und erfahrene Filmproduzent*innen in einer dafür zulässigen Rechtsform.
• Einzelne fachlich, kaufmännisch und künstlerisch ausreichend qualifizierte Filmkunstschaffende.
• Förderungsvoraussetzungen für Bewerber*innen sind die österreichische Staatsbürgerschaft sowie ein Wohnsitz im Inland, wobei Staatsangehörige von Vertragsparteien des Abkommens AEUV und des Europäischen Wirtschaftsraumes österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind.

Fördersumme

• Förderung von maximal 50% der Gesamtkosten
• Die Fördersumme ist zu 100% als Steiermark-Effekt zu erbringen.

Fristen

Einreichtermine 2024: 30. Jänner, 30. Mai, 30. September
Fristgebunden sind grundsätzlich alle Anträge über 3.500 €

Kontakt

Land Steiermark
CINE ART 
Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport

Martin Titz
+43 316 877 3137
martin.titz@stmk.gv.at

Wo findet man Infos und Formular?

https://www.filmkunst.steiermark.at/cms/ziel/135784563/DE/

Zu den allgemeinen Förderrichtlinien:
https://www.filmkunst.steiermark.at/cms/ziel/16090901/DE/