Verbreitungsmaßnahmen| Land Steiermark
Förderungen

Verbreitungsmaßnahmen| Land Steiermark

26.12.2024, 20:09 Uhr

Was wird gefördert?

• Festivalteilnahme von Filmen.
• Einreichungen sind nur für Filme möglich, die bereits in der Phase der Vorproduktion oder der Herstellung von CINE ART gefördert wurden.
• Festivaleinladungen werden ausnahmslos nur von Festivals akzeptiert, die auf den drei relevanten Festivallisten von Austrian Films, BMKÖS oder sixpackfilm aufscheinen.

Wer ist antragsberechtigt?

• Antragsteller*innen im Sinne des steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetzes sowie des österreichischen Filmförderungsgesetzes, die in der Lage sind, die Einreichung den branchenüblichen Vorgaben entsprechend zu gestalten, v.a. eine vollständige Produktionskalkulation gemäß den ÖFI- und BMKOES-Vorlagen zu erstellen.
• Fachlich, kaufmännisch und künstlerisch ausreichend qualifizierte und erfahrene Filmproduzent*innen in einer dafür zulässigen Rechtsform.
• Einzelne fachlich, kaufmännisch und künstlerisch ausreichend qualifizierte Filmkunstschaffende.
• Förderungsvoraussetzungen für Bewerber*innen sind die österreichische Staatsbürgerschaft sowie ein Wohnsitz im Inland, wobei Staatsangehörige von Vertragsparteien des Abkommens AEUV und des Europäischen Wirtschaftsraumes österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind.

Fördersumme

• Förderung von maximal 50% der Gesamtkosten
• Die Fördersumme ist zu 100% als Steiermark-Effekt zu erbringen.

Fristen

Einreichtermine 2024: 30. Jänner, 30. Mai, 30. September
Fristgebunden sind grundsätzlich alle Anträge über 3.500 €

Kontakt

Land Steiermark
CINE ART 
Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport

Martin Titz
+43 316 877 3137
martin.titz@stmk.gv.at

Wo findet man Infos und Formular?

https://www.filmkunst.steiermark.at/cms/beitrag/12697300/25519018

Zu den allgemeinen Förderrichtlinien:
https://www.filmkunst.steiermark.at/cms/ziel/16090901/DE/