Was wird gefördert?
• Festivalteilnahme von Filmen.
• Einreichungen sind nur für Filme möglich, die bereits in der Phase der Vorproduktion oder der Herstellung von CINE ART gefördert wurden.
• Festivaleinladungen werden ausnahmslos nur von Festivals akzeptiert, die auf den drei relevanten Festivallisten von Austrian Films, BMKÖS oder sixpackfilm aufscheinen.
Wer ist antragsberechtigt?
• Antragsteller*innen im Sinne des steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetzes sowie des österreichischen Filmförderungsgesetzes, die in der Lage sind, die Einreichung den branchenüblichen Vorgaben entsprechend zu gestalten, v.a. eine vollständige Produktionskalkulation gemäß den ÖFI- und BMKOES-Vorlagen zu erstellen.
• Fachlich, kaufmännisch und künstlerisch ausreichend qualifizierte und erfahrene Filmproduzent*innen in einer dafür zulässigen Rechtsform.
• Einzelne fachlich, kaufmännisch und künstlerisch ausreichend qualifizierte Filmkunstschaffende.
• Förderungsvoraussetzungen für Bewerber*innen sind die österreichische Staatsbürgerschaft sowie ein Wohnsitz im Inland, wobei Staatsangehörige von Vertragsparteien des Abkommens AEUV und des Europäischen Wirtschaftsraumes österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind.
Fördersumme
• Förderung von maximal 50% der Gesamtkosten
• Die Fördersumme ist zu 100% als Steiermark-Effekt zu erbringen.
Fristen
Einreichtermine 2024: 30. Jänner, 30. Mai, 30. September
Fristgebunden sind grundsätzlich alle Anträge über 3.500 €
Kontakt
Land Steiermark
CINE ART
Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport
Martin Titz
+43 316 877 3137
martin.titz@stmk.gv.at
Wo findet man Infos und Formular?
https://www.filmkunst.steiermark.at/cms/beitrag/12697300/25519018
Zu den allgemeinen Förderrichtlinien:
https://www.filmkunst.steiermark.at/cms/ziel/16090901/DE/