Was wird gefördert?
• Ziel der Vergabe von Arbeitsstipendien ist es, kreative Arbeitsprozesse zu fördern, die Entwicklung neuer künstlerischer Konzepte und Projekte anzuregen und damit professionell arbeitende Kunst- und Kulturschaffende in ihrer Lebens- und Arbeitssituation zu unterstützen.
• Insgesamt werden max. 50 Stipendien in den Bereichen „Bildende Kunst“, „Musik“ „Literatur“, „Darstellende Kunst“ und „Film“ vergeben.
Wer ist antragsberechtigt?
• Antragsberechtigt sind freischaffend arbeitende Kunst- und Kulturschaffende (natürliche Personen, Einzelpersonen), die folgende Voraussetzungen erfüllen:
> Herkunft und/oder Lebensmittelpunkt Tirol
> Professionelle freischaffende künstlerische/kulturelle Tätigkeit im Haupterwerb in einer der genannten Kunstsparten
> Abschluss eines einschlägigen Studiums bzw. einer entsprechenden Berufsausbildung oder Nachweis mehrjähriger professioneller künstlerischer/kultureller Praxis
> Konkretes künstlerisches/kulturelles Vorhaben/Projekt, das mit Hilfe des Stipendiums verwirklicht werden soll (ausgenommen Projekte im Kontext einer schulischen oder universitären Ausbildung sowie Projekte, die bereits anderweitig gefördert werden).
• Studierende einer Universität bzw. Hochschule sind von einer Antragstellung ausgeschlossen.
Fördersumme
• Das Arbeitsstipendium wird innerhalb des Zeitraumes 15. April bis 15. Oktober 2024 für max. sechs Monate gewährt und ist mit 1.500 € pro Monat dotiert (in Summe 9.000 € pro Stipendium).
Fristen
Aktuelle Ausschreibungen werden hier veröffentlicht:
https://www.tirol.gv.at/kunst-kultur/wettbewerbe
Kontakt
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Kultur
Telefon+43 512 508 3752
kultur@tirol.gv.at
Wo findet man Infos und Formular?