Was wird gefördert?
• Förderung von künstlerischen Leistungen und Kunstprojekte mit filmischem Schwerpunkt, welche in Vorarlberg stattfinden oder sonst einen Bezug zum Land haben.
• Gefördert wird nicht nur die Herstellung, sondern auch Stoffentwicklung (Drehbuchherstellung, Drehbuchentwicklung).
Wer ist antragsberechtigt?
• Wichtigstes Kriterium ist der Vorarlberg-Bezug: die Antragsteller*innen oder das eingereichte Projekt müssen einen persönlichen oder inhaltlichen Vorarlberg-Bezug nachweisen: Geburtsort Vorarlberg, Wohnort kann aber ein anderer sein; inhaltlich: das Land Vorarlberg wird in irgendeiner Form thematisiert; das Filmteam umfasst einen Anteil an gebürtigen Vorarlberger*innen.
Fördersumme
keine Angabe
Fristen
4 x im Jahr:
11. Februar 2024
12. Mai 2024
11. August 2024
03. November 2024
Kontakt
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung Kultur (IIc)
Johanna Kohler
+43 5574 511 22314
johanna.kohler@vorarlberg.at
Wo findet man Infos und Formular?
https://vorarlberg.at/-/film-kino-video-foerderung
Antrag:
https://vorarlberg.at/documents/302033/472334/Kultur+Allgemein+Förderantrag.pdf/14a846ce-a7af-0333-58ca-be2a8e4bcd3d?t=1620292590758