Was wird gefördert?
• Gefördert wird die filmberufliche Fortbildung durch nicht rückzahlbare (von der Einkommensteuer befreite) Zuschüsse.
• Anzuerkennenden Kosten: Teilnahmegebühr, Nächtigungskosten (für den Zeitraum der Maßnahme), Reisekosten (die in kausalem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen; keine vor-Ort-Kosten) und Übersetzungskosten; keine Verpflegung.
• Achtung: Rechnungen müssen auf den Namen der Teilnehmenden ausgestellt sein.
• Umschulungs- und Ausbildungsmaßnahmen bzw. Weiterbildungen für TV/Serien und Kurzfilm (ausgenommen Animation) sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Förderung.
Wer ist antragsberechtigt?
• Antragsberechtigt sind ausgebildete künstlerische, technische und kaufmännische Mitarbeiter*innen im Filmwesen.
• Förderungsvoraussetzungen sind eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine nachzuweisende facheinschlägige Berufserfahrung der Förderungswerberin/des Förderungswerbers. Die Berufsförderung hat insbesondere auf die Möglichkeit der Gewinnung internationaler Erfahrungswerte durch die*den Förderungswerber*in und deren Auswertung im Inland Bedacht zu nehmen.
• Die*der Förderungswerber*in muss ihren*seinen ständigen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) im Inland haben.
Fördersumme
• Gefördert werden in der Regel 50% der anerkannten Weiterbildungskosten (Beihilfenhöchstsatz).
• Förderungen im Bereich Berufliche Weiterbildung können nach budgetärer Verfügbarkeit ausgesprochen werden.
Fristen
Es gibt keine Einreichfristen. Seit 01.01.2023 werden die Entscheidungen über berufliche Weiterbildungen von der Geschäftsführung (Direktor + Stellvertretung) getroffen.
Die Einreichung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen!
Kontakt
ÖFI – Österreichisches Filminstitut
+43 1 526 97 30
Clara Schreiner
clara.schreiner@filminstitut.at
+43 1 526 97 30-406
Wo findet man Infos und Formular?
Förderinfos und Download Antragsformular und Kalkulation:
https://filminstitut.at/foerderung/antragstellung/berufliche-weiterbildung