Was wird gefördert?
• Die Entwicklung oder Verwertung von Experimentalfilmen, Dokumentarfilmen, Kurz- und Spielfilmen, die vorrangig in Wien gedreht werden/wurden oder einen Wien-Bezug vorweisen.
(Wien-Bezug: Das Vorhaben muss sich entweder inhaltlich auf Wien beziehen oder Wien muss der Veranstaltungs- oder Produktionsort sein.)
Wer ist antragsberechtigt?
• Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Wien (18. Lebensjahr vollendet).
• Studentische Projekte sind antragsberechtigt.
Fördersumme
bis zu 10.000 € für Kurzfilme und Langfilme
Fristen
31. Januar
31. Mai
30. September
Kontakt
Stadt Wien
Kulturabteilung, MA7
Sylvia Faßl-Vogler
+43 1 4000 84740
sylvia.fassl-vogler@wien.gv.at
Wo findet man Infos und Formular?
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/kultur/projekte/subventionen/film.html