Was wird gefördert?
• Im Rahmen der SKE-Förderung (soziale und kulturelle Einrichtungen) der VdFS können Zuwendungen für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von Bezugsberechtigten zuerkannt werden, sofern diese in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit der*des Antragsteller*in als Filmschaffende*r bzw. ausübende*r Künstler*in im audiovisuellen Bereich stehen.
• Kosten, die bezuschusst werden: Teilnahmegebühr sowie Reise- und Unterkunftskosten (innerhalb Europas bis zu 500 Euro, außerhalb Europas bis zu 1.500 Euro). Die Anschaffung von Lehr- und Unterrichtsmaterial ist nicht förderbar.
• Für die Teilnahme an Veranstaltungen (Präsenz und online) zur beruflichen Weiterbildung (Kurse, Seminare, Coachings, Trainings, Masterclasses, etc.) kann ein Zuschuss bis zu einer Gesamtdauer von max. 3 Jahren beantragt werden.
Wer ist antragsberechtigt?
• Mitglieder der VdFS – also alle physischen Personen, die mit der VdFS mindestens zwei Jahre vor Antragstellung einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben und drei verrechenbare Werke vorweisen. Die VdFS vertritt Filmschaffende aus den Departments Regie, Kamera, Filmschnitt, Szenenbild, Kostümbild, Schauspiel und Voice.
Fördersumme
• max. 3.000 € pro Kalenderjahr (pro Person)
Fristen
Einreichtermine werden hier veröffentlicht: https://www.vdfs.at/ske/
Kontakt
VdFS – Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden
Gudrun Glatz / Judith Wiese
+43 01 504 76 20
ske@vdfs.at
Wo findet man Infos und Formular?