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Verwertung

Förderung von Verbreitung und Festivalteilnahmen, Zuschüsse für Reisekosten| Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien & Sport

Letztes update: Jänner 2026

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Verbreitung von Filmen, die Teilnahme an internationalen Filmfestivals laut „Liste internationaler Filmfestivals“ und die in diesem Zusammenhang entstehenden Reisekosten. Bei..

..Ansuchen für Festivalverwertung oder Reisekostenzuschuss..

..muss die Einladung zu mindestens einem (und maximal drei) internationalen Filmfestival, das auf der Festival-Liste geführt wird, vorliegen. Bei Reisekostenzuschuss muss bestätigt werden, dass das Festival die Anreise- und Übernachtungskosten nicht übernimmt. Schriftliche Garantie (Letter of Intent) von mindestens zwei Kinos (eines davon außerhalb Wiens) über die Laufzeit bzw. die Einsätze des Films. Bei Förderungen an Verleihfirmen: Kinostart in mindestens einem Kino, das nicht dem Verleih selbst zuzurechnen ist. Schriftliche Bestätigung über eine etwaige Online-Platzierung (VOD-Plattform etc.) des Films

Wer ist antragsberechtigt?

• Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, sowie juristische Personen (z.B. Vereine, GmbHs, …)

• ACHTUNG: Es werden nur Projekte gefördert, die schon in der Herstellung von der Filmabteilung unterstützt wurden.

Fördersumme

Verbreitungsförderung: Richtwert für Langfilme ab 70 Minuten: 20.000 €. Kürzere Filme entsprechend weniger (Richtwert pro Minute rd. 285 €)

Festivalverwertung: Es gilt als Richtwert eine maximale Förderungshöhe von 15.000 € für Filme ab 70 Minuten, kürzere Filme entsprechend weniger (Richtwert pro Minute rd. 215€). Die tatsächliche Förderungshöhe hängt von den konkreten Festivaleinladungen ab.

Reisekostenzuschüsse: Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Reiseziel. Es werden nur die Kosten für die*den Regisseur*in (und nicht für die anderen Departments) unterstützt. Pro Film maximal 3 Festivalteilnahmen.

Vor Antragstellung entstandene Kosten können nicht anerkannt werden.

Fristen

Laufend, jedoch zumindest vier Wochen vor dem Zeitpunkt der Maßnahme (Festival, Kinostart, etc.)

Kontakt

BMWKMS – Sektion IV Kunst und Kultur, Abteilung IV/3 Film
E-Mail: film@bmwkms.gv.at | Tel.: +43 1 71 606 / 851031

Wo findet man Infos und Formular?

Förderinfos:

https://www.bmkoes.gv.at/kunst-und-kultur/sparten/film/foerderungen.html

Formulare:

https://www.bmkoes.gv.at/kunst-und-kultur/service-kunst-und-kultur/foerderungen/formulare-und-infoblaetter.html

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