Förderung & Herstellung
Kulturförderung | Land Burgenland
Letztes Update: Jänner 2026
Land Burgenland
Was wird gefördert?
• Film- und Fotowesen.
Wer ist antragsberechtigt?
• Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben, oder das zu fördernde Vorhaben findet im Burgenland statt, oder das zu fördernde Vorhaben leistet einen besonderen kulturellen Beitrag zum Land Burgenland oder liegt im Interesse des Landes Burgenland, oder das zu fördernde Vorhaben dient einer Bekräftigung der kulturellen Eigenständigkeit des Landes.
Fördersumme
abhängig vom Vorhaben (Details siehe Informationsblatt) https://www.kulturfoerderung-burgenland.at/fileadmin-kulturfoerderung/user_upload/Foerderungen/2026/Infoblatt_Kulturfoerderung_2026.pdf
Fristen
1. Februar
1. Mai
1. Oktober
Kontakt
Kulturförderung Burgenland GmbH
Franz Schubert-Platz 6, 7000 Eisenstadt
Tel.: +43 2682 719-2400
E-Mail: office@kulturfoerderung-burgenland.at
Wo findet man Infos und Formular?
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