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Projektentwicklung

Sonstige Projekte aus dem Bereich Film & Video | Land Kärnten

Juli 2025

Was wird gefördert und wer ist antragsberechtigt?

• (Debüt-)Filmprojekte von (Nachwuchs)Filmschaffenden, die über die Carinthia Film Commission (wo man nur als Produktionsfirma einreichen kann) nicht förderbar sind, weil kein Referenzfilmprojekt vorgewiesen werden kann. Diese Projekte müssen geeignet sein, eine gewisse Publikumsakzeptanz und eine (inter-)nationale Anerkennung zu erreichen.

• Kurz- und Kunstfilmprojekte.

• Projekte, die sich mit neuen Medien beschäftigen.

• Projektentwicklungen (insbesondere das Verfassen von Drehbüchern).

• Filmische Projektvorhaben im Rahmen einer Ausbildung werden nicht gefördert; Ausnahme: künstlerisch hochqualifizierte Abschlussprojekte an anerkannten Ausbildungsinstitutionen für Filmberufe mit maßgeblichem Kärnten-Bezug.

• Gefördert werden ausschließlich Vorhaben bzw. Tätigkeiten, die in Kärnten ausgeübt werden bzw. stattfinden, oder einen sonstigen Bezug zu Kärnten aufweisen. Ein sonstiger Kärnten-Bezug liegt insbesondere vor bei Vorhaben (bzw. maßgebliche Beteiligung) von Künstler:innen, die aus Kärnten stammen oder hier wohnhaft/ansässig sind, und/oder bei inhaltlicher Referenz zu Kärnten, wie beispielsweise die Bearbeitung von Themen mit Landes- und/oder Regional-Bezug.

• Förderungsanträge für sonstige Projekte aus dem Bereich Film & Video können von natürlichen und juristischen Personen eingereicht werden.

Fördersumme

• Die Förderhöhe für Filme (Kurz- und Langfilm) richtet sich nach den frei verfügbaren Mitteln (als Orientierung siehe Kulturförderungsberichte: https://www.kulturchannel.at/foerderungen/kulturberichte/).

Fristen

Einreichfristen für Einzelprojekte: 15.03.2025

Kontakt

Amt der Kärntner Landesregierung

Abteilung 14 - Kunst und Kultur

Rebecca Fercher

+43 50 536 34011

abt14.post@ktn.gv.at

Wo findet man Infos und Formular?

https://www.kulturchannel.at/foerderungen/foerderungen-land-kaernten/artikel/filmfoerderung/

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