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Herstellung & Projektentwicklung & Verwertung

Oberösterreichische Filmförderung | Land Oberösterreich

Letztes update: Jänner 2026
Land Oberösterreich

Was wird gefördert?

• Spiel-, Dokumentar-, Kurz-, Experimental-, und Animationsfilm.

• Gefördert werden Projektentwicklung, Herstellung oder die Verwertung (DVD-Herstellung, Aufbereitung für Festivalteilnahmen, Plakatdruck, etc.; keine reinen Reisekostenzuschüsse) von Filmprojekten.

• Projekte können für die Filmförderung 2x eingereicht werden, zuerst für die Projektentwicklung und danach für die Herstellungsförderung.

• Eine Verwertungsförderung ist nur dann möglich, wenn keine Projektentwicklungs- und/oder Herstellungsförderung bezogen wurde. (Kosten für die Verwertung werden üblicherweise bereits im Rahmen der Herstellungsförderung mitberücksichtigt.) Die gesonderte Verwertungsförderung stellt ein Zusatzangebot dar für Filme, die ohne Unterstützung des Landes umgesetzt wurden.

keine Projekte, die in der Ausbildung entstehen. (Dafür gibt es die eigene Förderoption "Nachwuchsfilm"!)

Wer ist antragsberechtigt?

• Antragsteller*in Regie oder Drehbuchautor*in mit Lebensmittelpunkt in Oberösterreich (mind. 4 Jahre). Oder Sitz der Filmproduktionsfirma in Oberösterreich.

• eindeutig und vorrangiger inhaltlicher Oberösterreichbezug (Drehort alleine ist nicht ausreichend).

• Professionalität und Fachkompetenz der Verantwortlichen ist Voraussetzung.

Fördersumme

• Die Förderhöhe richtet sich immer nach den Gesamtkosten des Filmprojekts.

• Ansuchen bis 15.000 € werden direkt in der Abteilung Kultur bearbeitet.

• Ab 15.000 € wird der Antrag der Filmkommission vorgelegt.

Fristen

Für jene Projekte mit einer Fördersumme über 15.000 Euro gelten folgende Einreichtermine:

  • 05.12.2025 → Sitzung 22.01.2026

  • 05.03.2026 → Sitzung 16.04.2026

  • 05.05.2026 → Sitzung 18.06.2026

  • 07.09.2026 → Sitzung 22.10.2026

bis inkl. 15.000 Euro: orientiert sich an den Einreichphasen Kulturförderung (u. a. Februar–April sowie Juli–September für Projekte/Arbeitsstipendien).

Kontakt

Amt der Oö. Landesregierung

Direktion Kultur und Gesellschaft

Abteilung Kultur

Susanne Alt

+43 732 77 20 15041

Susanne.Alt@ooe.gv.at

k.post@ooe.gv.at

Wo findet man Infos und Formular?

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/212728.htm

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