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Freie Filmförderung| Land Salzburg

Juli 2025

Was wird gefördert?

• Filmkunstförderung: gefördert werden Spiel-, Kurz-, Animations-, Experimental- und Dokumentarfilme, Videoproduktionen etc.

• Pro Projekt gibt es eine Gesamtförderung, die die Entwicklung, Herstellung und Postproduktion beinhaltet. In Ausnahmefällen kann für einzelne Projektphasen eine Förderung gewährt werden.

• Von der Förderung ausgenommen sind Projekte, die im Rahmen einer Ausbildung umzusetzen sind.

Wer ist antragsberechtigt?

• Filmschaffende, die den Einstieg in das professionelle Filmschaffen anstreben und bereits erste Referenzprojekte vorweisen können.

• Nachwuchskünstler*innen werden Startförderungen gewährt. Ko-Fördermittel sind wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich.

• Filmschaffende, die bereits mehrere Jahre professionell im Filmbereich tätig sind, deren Filme gegebenenfalls bereits bei Festivals, im Kino oder öffentlich gezeigt oder auch ausgezeichnet wurden. Hier werden Ko-Förderungen gewährt.

• Salzburg-Bezug muss gegeben sein (inhaltlich, institutionell oder personell).

Fördersumme

Der Höchstbetrag für eine Förderung beträgt 20.000 €.

Fristen

• Förderansuchen unter 10.000 € können jederzeit eingereicht werden.

• Förderansuchen über 10.000 € (Beurteilung durch Filmbeirat): Einreichfrist 31. März oder 30. September

Kontakt

Land Salzburg

Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport

Referat 2/04: Kultur und Wissenschaft

Monika Haslauer

+43 662 8042 2316

monika.haslauer@salzburg.gv.at

Wo findet man Infos und Formular?

https://www.salzburg.gv.at/kultur_/Seiten/film.aspx

Antragsformular, Infos zu den erforderlichen Einreichunterlagen und Richtlinien Filmförderung findet ihr hier: https://www.salzburg.gv.at/themen/kultur/kulturfoerderungen/foerderungen-formulare-20204

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