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Nachwuchsförderung | Literar Mechana

Letztes Update: Jänner 2026
Literar Mechana

Was wird gefördert?

  • Im Rahmen der SKE-Förderung (sozialen und kulturellen Zwecken dienenden Einrichtungen der Literar-Mechana), Punkt 4. „Stipendien, Fortbildung, Ausbildung, Nachwuchsförderung“, kann der literarische Nachwuchs mit dem Ziel der Förderung der Vielfalt, Qualität und Kreativität unterstützt werden, u.a. durch Ersatz von Ausbildungs-, Reise- und Aufenthaltskosten.

Hinweis: Die Literar-Mechana hält für Bezugsberechtigte/Begünstigte, also Personen, die mit der Literar-Mechana einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben und sofern sie ein Tantiemenaufkommen erzielt haben, weitere Fördermöglichkeiten bereit: einmalige Unterstützungsleistungen an in Bedrängnis geratene Bezugsberechtigte, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Pensionsversicherung, zum Pflegegeldbezug oder Lebensversicherungen.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Bezugsberechtigte/begünstigte Autor*innen, die mit der Literar-Mechana einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben und sofern sie ein Tantiemenaufkommen erzielt haben.

Fördersumme

  • Nachwuchsförderung: keine konkreten Angaben. Je nach Maßnahme/Stipendium unterschiedlich (z. B. sind mehrere Stipendien mit € 1.500/Monat für 12 Monate dotiert).“

  • Über die Vergabe der Mittel entscheidet grundsätzlich der Aufsichtsrat.

Fristen

Es liegen keine konkreten Fristenangaben vor. Einreichfristen sind je nach Stipendium unterschiedlich und werden auf der Website veröffentlicht (z. B. Einreichungen für 2026 bis 28. Februar 2026 für mehrere Stipendien). Stipendien & aktuelle Einreichtermine: https://literar.at/mitglieder/ske/stipendien

Kontakt

Literar Mechana – Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte GesmbH
Petra Rauch-Schmithausen
+43 1 587 21 61
office@literar.at

Wo findet man Infos?

https://literar.at/mitglieder/ske/ske---allgemeine-informationen

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