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Nachwuchsförderung | Literar Mechana
Literar Mechana
Was wird gefördert?
Im Rahmen der SKE-Förderung (sozialen und kulturellen Zwecken dienenden Einrichtungen der Literar-Mechana), Punkt 4. „Stipendien, Fortbildung, Ausbildung, Nachwuchsförderung“, kann der literarische Nachwuchs mit dem Ziel der Förderung der Vielfalt, Qualität und Kreativität unterstützt werden, u.a. durch Ersatz von Ausbildungs-, Reise- und Aufenthaltskosten.
Hinweis: Die Literar-Mechana hält für Bezugsberechtigte/Begünstigte, also Personen, die mit der Literar-Mechana einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben und sofern sie ein Tantiemenaufkommen erzielt haben, weitere Fördermöglichkeiten bereit: einmalige Unterstützungsleistungen an in Bedrängnis geratene Bezugsberechtigte, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Pensionsversicherung, zum Pflegegeldbezug oder Lebensversicherungen.
Wer ist antragsberechtigt?
Bezugsberechtigte/begünstigte Autor*innen, die mit der Literar-Mechana einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben und sofern sie ein Tantiemenaufkommen erzielt haben.
Fördersumme
Nachwuchsförderung: keine konkreten Angaben.
Über die Vergabe der Mittel entscheidet grundsätzlich der Aufsichtsrat.
Fristen
Es liegen keine konkreten Fristenangaben vor.
Kontakt
Literar Mechana – Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte GesmbH
Petra Rauch-Schmithausen
+43 1 587 21 61
office@literar.at
Wo findet man Infos?
https://literar.at/mitglieder/ske/ske---allgemeine-informationen
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