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Stoffentwicklung Drehbuch-/Konzeptentwicklung 1.+2. Stufe| Österreichisches Fiminstitut

Letztes update: Jänner 2026

Was wird gefördert?

• Das Filminstitut fördert die Verfassung von Drehbüchern (Spielfilm) und Drehkonzepten (Dokumentarfilm) mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Dieser Betrag kann zur Weiterentwicklung des Drehbuches in einer 2. Stufe nochmals beantragt werden. (Für die 2. Stufe ist ein ausführlicher Letter of Intent (LOI) einer österreichischen Produktionsfirma erforderlich.)

Wer ist antragsberechtigt?

• Der Antrag kann von einer*einem oder mehreren Autor*innen (ohne Produktionsfirma!) eingebracht werden; die Qualifikation wird durch den Nachweis der Verfilmung eines (auch Kurzfilm-)Drehbuches erbracht. Es kann Förderung bis zu einer Höhe von 12.000 € (bei einzelnen Autor*innen) und bis zu einer Höhe von 15.000 € (bei zwei oder mehreren Autor*innen; bei Stoffentwicklung im Team muss aber wiederum eine Produktionsfirma einreichen!) gewährt werden. Ist der Nachweis der Verfilmung eines Drehbuches durch den*die Autor*innen nicht gegeben, muss ein Interessenschreiben (Letter of Intent) einer österreichischen Produktionsfirma beigelegt werden.

• Der Antrag kann von einer oder mehreren an dem Buch beteiligten, qualifizierten Autor*innen (mit nachzuweisender Berufserfahrung) eingebracht werden. Die*der Autor*in muss die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren*seinen ständigen Wohnsitz im Inland haben. Staatsangehörige von Vertragsparteien des AEUV (EU) und des EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz sind österreichischen Staatsbürger*innen gleichgestellt.

Fördersumme

• 1. und 2. Stufe: jeweils bis 12.000 € (Einzelautor*in) bzw. 15.000 €, wenn zwei oder mehrere Autor*innen einreichen (bei Stoffentwicklung im Team muss aber wiederum eine Produktionsfirma einreichen)

Fristen

Mehrere Einreichtermine im Jahr. Einreichtermine werden hier veröffentlicht:

https://filminstitut.at/foerderung/einreichtermine

Nächster Termin: 3. März 2026

Kontakt

ÖFI – Österreichisches Filminstitut

Jakob Widmann

+43 1 526 97 30 - 308

jakob.widmann@filminstitut.at

Wo findet man Infos und Formular?

https://filminstitut.at/foerderung/antragstellung/stoffentwicklung

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