Förderung & Projektentwicklung & Verwertung & Herstellung
Film-Einzelförderung | Stadt Wien
Letztes Update: Jänner 2026
Stadt Wien
Was wird gefördert?
• Die Entwicklung, Herstellung oder Verwertung von Experimentalfilmen, Dokumentarfilmen, Kurz- und Spielfilmen, die vorrangig in Wien gedreht werden/wurden oder einen Wien-Bezug vorweisen.
(Wien-Bezug: Das Vorhaben muss sich entweder inhaltlich auf Wien beziehen oder Wien muss der Veranstaltungs- oder Produktionsort sein.)
Wer ist antragsberechtigt?
Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Wien (18. Lebensjahr vollendet). Studentische Projekte sind antragsberechtigt.
Fördersumme
bis zu 10.000 € für Kurzfilme und Langfilme
Fristen
31. Jänner
31. Mai
30. September
Kontakt
Stadt Wien
Kulturabteilung, MA7
Sylvia Faßl-Vogler
+43 1 4000 84740
sylvia.fassl-vogler@wien.gv.at
film@ma07.wien.gv.at
Wo findet man Infos und Formular?
https://www.wien.gv.at/amtswege/einzel-gesamtfoerderung-film
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