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Projektentwicklung| Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien, und Sport

Letztes update: Jänner 2026

Was wird gefördert?

• Gefördert wird die Entwicklung von Avantgarde- und Experimentalfilmen sowie innovativen Animations-, Dokumentar- und Spielfilmen, ohne Mindestlänge.

• ACHTUNG: Es werden keine Projekte gefördert, die in der Herstellung aufgrund ihrer Gesamtherstellungskosten von der Filmabteilung nicht mitfinanziert werden können bzw. in der Herstellung mehr als 750.000 € kosten werden.

• Projekte können nicht gleichzeitig beim BMWKMS und dem Österreichischen Filminstitut oder/und der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH eingereicht werden

Wer ist antragsberechtigt?

• Österreichische Staatsbürger*innen oder Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben, sowie juristische Personen (z.B. Vereine, GmbHs, …) mit Betriebsstätte oder Zweigniederlassung in Österreich.

Zu beachten:

• Anträge müssen rechtzeitig und vollständig eingereicht werden. Sollte ein Antrag nach einem Fristende eingereicht werden, wird dieser erst für die nächste Beiratssitzung vorgesehen. Vor Antragstellung entstandene Kosten können nicht anerkannt werden.

• Wird ein Antrag abgelehnt, kann für dasselbe Projekt nur nach Empfehlung des Beirats oder nach wesentlichen Änderungen und nur noch einmal erneut eingereicht werden – unabhängig davon, für welche Förderung der Antrag gestellt wurde.

• Sämtliche, letztgültige Bedingungen und Kriterien sind den entsprechenden Informationsblätter zu entnehmen.

Fördersumme

• bei Avantgarde-, Experimental- und Animationsfilmen: projektbezogen

• bei Dokumentarfilmen: maximal 15.000 € (ab 70 Minuten, für kürzere Filme entsprechend weniger)

• bei Spielfilmen: abhängig von der Organisationsform des*der Antragsteller*in maximal 25.000 € (ab 70 Minuten, für kürzere Filme entsprechend weniger)

Eigenhonorar: max. 1.500 €/Monat, gesamt max. 10.500 € (Recherche & Konzept). Wenn das Projekt auch anderswo unterstützt wird oder weitere Förderungen beantragt werden, wird beim Eigenhonorar nur die Differenz bis zum Höchstwert anerkannt.

Fristen

31. Jänner, 31. Mai, 30. September 2026

Kontakt

Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien, und Sport

Sektion IV Kunst und Kultur, Abteilung IV/3 Film

Filmabteilung

Michael Ledolter

+43 1 71 606 - 851006

michael.ledolter@bmwkms.gv.at

Allgemein: E-Mail: film@bmwkms.gv.at

Wo findet man Infos und Formular?

Förderinfos:

https://www.bmwkms.gv.at/themen/kunst-und-kultur/sparten/film/foerderungen.html

Formulare:

https://www.bmwkms.gv.at/themen/kunst-und-kultur/service-kunst-und-kultur/foerderungen/formulare-und-infoblaetter.html

https://www.bmwkms.gv.at/themen/kunst-und-kultur/sparten/film/einreichfristen.html

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