Stipendien/Residencies & Idee/Stoff
Arbeitsstipendien | Land Tirol
Letztes Update: Jänner 2026
Land Tirol
Was wird gefördert?
Ziel der Vergabe von Arbeitsstipendien ist es, kreative Arbeitsprozesse zu fördern, die Entwicklung neuer künstlerischer Konzepte und Projekte anzuregen und damit professionell arbeitende Kunst- und Kulturschaffende in ihrer Lebens- und Arbeitssituation zu unterstützen.
Insgesamt werden max. 30 Stipendien in den Bereichen „Bildende Kunst“, „Musik“ „Literatur“, „Darstellende Kunst“ und „Film“ vergeben.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind freischaffend arbeitende Kunst- und Kulturschaffende (natürliche Personen, Einzelpersonen), die folgende Voraussetzungen erfüllen:
> Herkunft und/oder Lebensmittelpunkt Tirol
> Professionelle freischaffende künstlerische/kulturelle Tätigkeit im Haupterwerb in einer der genannten Kunstsparten
> Abschluss eines einschlägigen Studiums bzw. einer entsprechenden Berufsausbildung oder Nachweis mehrjähriger professioneller künstlerischer/kultureller Praxis
> Konkretes künstlerisches/kulturelles Vorhaben/Projekt, das mit Hilfe des Stipendiums verwirklicht werden soll (ausgenommen Projekte im Kontext einer schulischen oder universitären Ausbildung sowie Projekte, die bereits anderweitig gefördert werden).
Studierende einer Universität bzw. Hochschule sind von einer Antragstellung ausgeschlossen.
Personen, die im Jahr 2025 ein Arbeitsstipendium des Landes Tirol erhalten haben, sind von einer Antragstellung ausgeschlossen.
Fördersumme
Das Arbeitsstipendium wird innerhalb des Zeitraumes 15. Juni bis 15. Dezember 2026 für max. sechs Monate gewährt und ist mit 1.500 € pro Monat dotiert (in Summe max. 9.000 € pro Stipendium).
Fristen
ab sofort bis 15. April 2026
Aktuelle Ausschreibungen werden hier veröffentlicht:
https://www.tirol.gv.at/kunst-kultur/wettbewerbe
Kontakt
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Kultur
Telefon+43 512 508 3752
kultur@tirol.gv.at
Wo findet man Infos und Formular?
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