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Berufliche Weiterbildung| Österreichisches Filminstitut

Letztes update: Jänner 2026

Was wird gefördert?

• Gefördert wird die filmberufliche Fortbildung durch nicht rückzahlbare (von der Einkommensteuer befreite) Zuschüsse.

• Anzuerkennenden Kosten: Teilnahmegebühr, Nächtigungskosten (für den Zeitraum der Maßnahme), Reisekosten (die in kausalem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen; keine vor-Ort-Kosten) und Übersetzungskosten; keine Verpflegung.

• Achtung: Rechnungen müssen auf den Namen der Teilnehmenden ausgestellt sein.

Was wird NICHT gefördert?

  • Umschulungs- und Ausbildungsmaßnahmen

  • Weiterbildungen im Bereich TV/Serien und Kurzfilm (Ausnahme: Animation)

  • Teilnahme (auch Pitchings) an Filmmärkten/Festivals/Branchenveranstaltungen, außer es ist Teil eines konkreten Fortbildungsprogramms

  • Angebote, die hauptsächlich projektbezogene Stoff-/Projektentwicklung sind (statt berufliche Fortbildung)

  • Ab 2026 neu: Teilnehmer*innen von Maßnahmen, die vom Filminstitut gefördert sind, können nicht zusätzlich über die Förderschiene Berufliche Weiterbildung gefördert werden.

Wer ist antragsberechtigt?

• Antragsberechtigt sind ausgebildete künstlerische, technische und kaufmännische Mitarbeiter*innen im Filmwesen.

• Förderungsvoraussetzungen sind eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine nachzuweisende facheinschlägige Berufserfahrung der Förderungswerberin/des Förderungswerbers. Die Berufsförderung hat insbesondere auf die Möglichkeit der Gewinnung internationaler Erfahrungswerte durch die*den Förderungswerber*in und deren Auswertung im Inland Bedacht zu nehmen.

• Die*der Förderungswerber*in muss ihren*seinen ständigen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) im Inland haben.

Fördersumme

• Gefördert werden in der Regel 50% der anerkannten Weiterbildungskosten (Beihilfenhöchstsatz).

• Förderungen im Bereich Berufliche Weiterbildung können nach budgetärer Verfügbarkeit ausgesprochen werden.

Fristen

Es gibt keine Einreichfristen. Seit 01.01.2023 werden die Entscheidungen über berufliche Weiterbildungen von der Geschäftsführung (Direktor + Stellvertretung) getroffen.

Die Einreichung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen!

Kontakt

ÖFI – Österreichisches Filminstitut

+43 1 526 97 30

Clara Schreiner

clara.schreiner@filminstitut.at

+43 1 526 97 30-406

Wo findet man Infos und Formular?

Förderinfos und Download Antragsformular und Kalkulation:

https://filminstitut.at/foerderung/antragstellung/berufliche-weiterbildung

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