Weiterbildung
Berufliche Weiterbildung | Österreichisches Filminstitut
Letztes update: Jänner 2026
Österreichisches Filminstitut
Was wird gefördert?
Gefördert wird die filmberufliche Fortbildung durch nicht rückzahlbare (von der Einkommensteuer befreite) Zuschüsse.
Anzuerkennenden Kosten: Teilnahmegebühr, Nächtigungskosten (für den Zeitraum der Maßnahme), Reisekosten (die in kausalem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen; keine vor-Ort-Kosten) und Übersetzungskosten; keine Verpflegung.
Achtung: Rechnungen müssen auf den Namen der Teilnehmenden ausgestellt sein.
Was wird NICHT gefördert?
Umschulungs- und Ausbildungsmaßnahmen
Weiterbildungen im Bereich TV/Serien und Kurzfilm (Ausnahme: Animation)
Teilnahme (auch Pitchings) an Filmmärkten/Festivals/Branchenveranstaltungen, außer es ist Teil eines konkreten Fortbildungsprogramms
Angebote, die hauptsächlich projektbezogene Stoff-/Projektentwicklung sind (statt berufliche Fortbildung)
Ab 2026 neu: Teilnehmer*innen von Maßnahmen, die vom Filminstitut gefördert sind, können nicht zusätzlich über die Förderschiene Berufliche Weiterbildung gefördert werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind ausgebildete künstlerische, technische und kaufmännische Mitarbeiter*innen im Filmwesen.
Förderungsvoraussetzungen sind eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine nachzuweisende facheinschlägige Berufserfahrung der Förderungswerberin/des Förderungswerbers. Die Berufsförderung hat insbesondere auf die Möglichkeit der Gewinnung internationaler Erfahrungswerte durch die*den Förderungswerber*in und deren Auswertung im Inland Bedacht zu nehmen.
Die*der Förderungswerber*in muss ihren*seinen ständigen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) im Inland haben.
Fördersumme
Gefördert werden in der Regel 50% der anerkannten Weiterbildungskosten (Beihilfenhöchstsatz).
Förderungen im Bereich Berufliche Weiterbildung können nach budgetärer Verfügbarkeit ausgesprochen werden.
Fristen
Es gibt keine Einreichfristen. Seit 01.01.2023 werden die Entscheidungen über berufliche Weiterbildungen von der Geschäftsführung (Direktor + Stellvertretung) getroffen.
Die Einreichung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen!
Kontakt
ÖFI – Österreichisches Filminstitut
+43 1 526 97 30
Clara Schreiner
clara.schreiner@filminstitut.at
+43 1 526 97 30-406
Wo findet man Infos und Formular?
Förderinfos und Download Antragsformular und Kalkulation:
https://filminstitut.at/foerderung/antragstellung/berufliche-weiterbildung
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