Förderung von Fort- und Ausbildungsveranstaltungen| Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien
Förderungen

Förderung von Fort- und Ausbildungsveranstaltungen| Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien

24.11.2024, 14:22 Uhr

Was wird gefördert?

• Im Rahmen dieser Förderungsmöglichkeit können Kosten (Teilnahmegebühren, Reise-, Aufenthaltskosten, Stipendien etc.) der Teilnahme von Bezugsberechtigten der VAM an filmspezifischen Fort- und Ausbildungsveranstaltungen (Kurse, Seminare, Workshops u.Ä.) ersetzt werden.
• Auch können Kosten der vom Lehrpersonal organisierten oder vom Lehrpersonal empfohlenen Teilnahme von Produktionsstudierenden (am Institut für Film und Fernsehen der Universität für Musik und Darstellende Kunst Wien bzw gleichwertige Ausbildung an anderen Hochschulen) an filmspezifischen Fort- und Ausbildungsveranstaltungen (Kurse, Seminare, Workshops u.Ä.) ersetzt werden.

Wer ist antragsberechtigt?

• Die VAM vertritt grundsätzlich Filmhersteller*innen (also Produzent*innen) und Rechteinhaber*innen visueller und audiovisueller Produktionen über Wahrnehmungsverträge. Die Förderung im Rahmen der Fort- und Ausbildung können aber auch (natürliche und juristische) Personen beantragen, die nicht Bezugsberechtigte der VAM sind.

Hinweis: Die VAM hält für Mitglieder, also (natürliche und juristische) Personen, die mit der VAM einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben, weitere Fördermöglichkeiten bereit: im sozialen Bereich (Altersversorgungszuschüsse, Zuschüsse zu Krankenversicherungsprämien, Zuschüsse bei sozialen Notfällen), im kulturellen Bereich (bspw. Zuwendungen für Rechtsberatung) sowie eine Herstellungsförderung (für die Herstellung von Kurzfilmen/Bildungsfilmen/Kulturfilmen). Die Gewährung dieser Förderungen ist an in den SKE-Richtlinien der VAM genannte Voraussetzungen gebunden.

Fördersumme

• Kostenersatz
• Zweck und Höhe der Zuwendung sind unter Berücksichtigung der sonstigen Bestimmungen der SKE-Richtlinien der VAM im Einzelfall festzulegen. Die Ablehnung von Anträgen muss nicht begründet werden. Auf tatsächliche Zuwendungen aus den SKE besteht kein Anspruch.

Fristen

kann laufend eingereicht werden

Kontakt

VAM
Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien GmbH

+43 1 5264301
office@vam.cc

Wo findet man Infos und Formular?

Die SKE-Richtlinien (=Förderrichtlinien) sind in der aktuellen Fassung abrufbar unter: https://www.vam.cc/pflichtveroeffentlichungen/soziale-und-kulturelle-einrichtungen-ske
Es gibt keine Antragsformulare