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Drehbuchförderung| Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

Juli 2025

Was wird gefördert?

• Gefördert wird die Erstellung von Drehbüchern für innovative Spielfilme ab 70 Minuten Laufzeit. Für kürzere Spielfilme ist die Drehbuchförderung in der Herstellungsförderung inkludiert.

• ACHTUNG: Es werden keine Projekte gefördert, die in der Herstellung aufgrund ihrer Gesamtherstellungskosten von der Filmabteilung nicht mitfinanziert werden können bzw. in der Herstellung mehr als 500.000 € kosten werden.

• Projekte können nicht gleichzeitig beim BMKÖS und dem Österreichischen Filminstitut oder/und der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH eingereicht werden.

Wer ist antragsberechtigt?

• Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen ständigen Wohnsitz in Österreich haben.

Zu beachten:

• Wird ein Antrag von einer anderen Abteilung der zuständigen Sektion des Bundes abgelehnt, kann derselbe Förderungsantrag nicht in der Filmabteilung eingereicht werden.

• Anträge müssen rechtzeitig – vor Projektbeginn – und vollständig eingereicht werden. Sollte ein Antrag nach einem Fristende eingereicht werden, wird dieser erst für die nächste Beiratssitzung vorgesehen. Mit der Arbeit an den Tätigkeiten darf – bis auf die Vorarbeiten im Rahmen der Antragstellung – nicht begonnen worden sein.

• Wird ein Antrag abgelehnt, kann für dasselbe Projekt nur nach Empfehlung des Beirats oder nach wesentlichen Änderungen und nur noch einmal erneut eingereicht werden – unabhängig davon, für welche Förderung der Antrag gestellt wurde.

• Sollte das Projekt in der Herstellung gefördert werden, wird die Drehbuchförderung im Bereich der Herstellungsförderung (Nutzungsrechte/Drehbuch) berücksichtigt.

• Sämtliche, letztgültige Bedingungen und Kriterien sind den entsprechenden Informationsblätter zu entnehmen.

Fördersumme

• Die Förderung beträgt maximal 10.000 € (Richtwert).

• Wird das Drehbuch auch von anderen Stellen unterstützt, wird nur die Differenz auf 10.000 € anerkannt.

Fristen

31. Januar

31. Mai

30. September

Kontakt

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

Sektion IV – Kunst und Kultur

Filmabteilung

Michael Ledolter

+43 1 71 606 - 851006

michael.ledolter@bmkoes.gv.at

Wo findet man Infos und Formular?

Förderinfos:

https://www.bmkoes.gv.at/kunst-und-kultur/sparten/film/foerderungen.html

Formulare:

https://www.bmkoes.gv.at/kunst-und-kultur/service-kunst-und-kultur/foerderungen/formulare-und-infoblaetter.html

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