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Drehbuchförderung| Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien & Sport

Letztes update: Jänner 2026

Was wird gefördert?

• Gefördert wird die Erstellung von Drehbüchern für innovative Spielfilme ab 70 Minuten Laufzeit. Für kürzere Spielfilme ist die Drehbuchförderung in der Herstellungsförderung inkludiert.

• Wichtig: Projekte, die in der Herstellung wegen ihrer Budgethöhe voraussichtlich nicht mitfinanziert werden können, können auch in der Phase der Drehbucherstellung nicht unterstützt werden.
In den Richtlinien sind außerdem u. a. Projekte ausgeschlossen, deren Produktionsgesamtkosten über 750.000 € (Richtwert) liegen (bzw. bei Koproduktionen der österreichische Finanzierungsanteil).

• Projekte können nicht gleichzeitig beim BMWKMS und dem Österreichischen Filminstitut oder/und der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH eingereicht werden.

Wer ist antragsberechtigt?

• Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen ständigen Wohnsitz in Österreich haben.

Zu beachten:

  • Wird ein Antrag von einer anderen Abteilung der zuständigen Sektion des Bundes abgelehnt, kann derselbe Förderungsantrag nicht in der Filmabteilung eingereicht werden.

  • Durch die Förderung des Drehbuchs entsteht kein Rechtsanspruch auf spätere Förderungen des Filmvorhabens.

  • Anträge müssen rechtzeitig – vor Projektbeginn – und vollständig eingereicht werden. Sollte ein Antrag nach einem Fristende eingereicht werden, wird dieser erst für die nächste Beiratssitzung vorgesehen. Mit der Arbeit an den Tätigkeiten darf – bis auf die Vorarbeiten im Rahmen der Antragstellung – nicht begonnen worden sein.

  • Wird ein Antrag abgelehnt, kann für dasselbe Projekt nur nach Empfehlung des Beirats oder nach wesentlichen Änderungen und nur noch einmal erneut eingereicht werden – unabhängig davon, für welche Förderung der Antrag gestellt wurde.

  • Sollte das Projekt in der Herstellung gefördert werden, wird die Drehbuchförderung im Bereich der Herstellungsförderung (Nutzungsrechte/Drehbuch) berücksichtigt.

  • Sämtliche, letztgültige Bedingungen und Kriterien sind den entsprechenden Informationsblätter zu entnehmen.

Fördersumme

• Die Förderung beträgt maximal 15.000 € (Sollte das Projekt auch von anderer Seite unterstützt oder um weitere Förderungen dafür angesucht werden, dann beträgt der max. Förderbetrag 10.000 €)

Fristen

Seit 01.05.2024 müssen Anträge inkl. Beilagen über den Online-Förderantrag eingereicht werden.

Termine 2026: 31. Jänner, 31. Mai und 30. September.

Für die Antragstellung sind einzureichen:

  1. Antragsformular (Online-Formular vollständig ausgefüllt/unterzeichnet)

  2. Begleitschreiben inkl. Kurzbeschreibung/Synopsis (max. 1,5 Seiten)

  3. Treatment inkl. ausgeschriebener Szene mit Dialogen (max. 20 DIN A4-Seiten)

  4. Option/Vertrag über Drehbuchrechte (falls kein Originalstoff)

  5. Filmografie & Lebenslauf

  6. Aktuelle Meldebestätigung

  7. Referenzfilm (Sichtungslink zu einem Film, bei dem Regie geführt oder das Drehbuch verfasst wurde)

Kontakt

BMWKMS – Sektion IV, Abteilung IV/3 Film
E-Mail: film@bmwkms.gv.at

Michael Ledolter

+43 1 71 606 - 851006

michael.ledolter@bmkoes.gv.at

Wo findet man Infos und Formular?

Förderinfos:

https://www.bmkoes.gv.at/kunst-und-kultur/sparten/film/foerderungen.html

FAQ

https://www.bmwkms.gv.at/themen/kunst-und-kultur/service-kunst-und-kultur/foerderungen/onlineantrag-faq.html

Online- Antrag:

https://www.formularservice.gv.at/site/fsrv/user/formular.aspx?pid=7cf5ae9a46584cfa8183c113b6e93d92&pn=Bda584d59be434917a860aea0fa830d00

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