1
Drehbuchstipendium | Literar Mechana
Literar Mechana
Was wird gefördert?
Vergabe von jährlich drei Drehbuchstipendien.
Für ein Drehbuchstipendium kann nur mit einem Projekt eingereicht werden, dessen Stoff noch nicht verfilmt wurde und der noch nicht gefördert worden ist. Sollte bereits eine Förderung vom Österreichischen Filminstitut (ÖFI) oder einer anderen Stelle vorliegen, ist das unbedingt bekannt zu geben.
Hinweis: Die Literar-Mechana hält für Bezugsberechtigte/Begünstigte, also Personen, die mit der Literar-Mechana einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben und sofern sie ein Tantiemenaufkommen erzielt haben, weitere Fördermöglichkeiten bereit: einmalige Unterstützungsleistungen an in Bedrängnis geratene Bezugsberechtigte, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Pensionsversicherung, zum Pflegegeldbezug oder Lebensversicherungen.
Wer ist antragsberechtigt?
Bezugsberechtigte/begünstigte Autor*innen, die mit der Literar-Mechana einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben und sofern sie ein Tantiemenaufkommen erzielt haben.
• Voraussetzung für die Vergabe der Stipendien: kontinuierliches bisheriges Werkschaffen in der jeweiligen Werkkategorie und Bedürftigkeit. Für die Zuerkennung gibt es keine Altersgrenze.
Fördersumme
12 Monate zu je 1.500 Euro.
Über die Vergabe der Mittel entscheidet grundsätzlich der Aufsichtsrat auf Vorschlag eines Beirats.
Fristen
Einreichungen für ein „Drehbuchstipendium“ für das Jahr 2026: bis 28. Februar 2026.
Kontakt
Literar Mechana – Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte GesmbH
Petra Rauch-Schmithausen
+43 1 587 21 61
office@literar.at
Wo findet man Infos?
https://literar.at/mitglieder/ske/ske---allgemeine-informationen
Formular für Drehbuchstipendium:
https://literar.at/docs/default-source/downloads/neu-int-bewerbung-drehbuchstipendium.pdf?sfvrsn=4
Nach Oben