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Talent LAB| Österreichisches Filminstitut & Filmfonds Wien

Juli 2025

Was wird gefördert?

• Im Rahmen des Talent LAB werden auf kleinere Budgets ausgelegte innovative Kinofilme (Spielfilm und Dokumentarfilm) mit einer Mindestlänge von 70 Minuten entwickelt (1. Stufe, Kombination von Stoff- und Projektentwicklung) und hergestellt (2. Stufe, Herstellung). Die Einreichung für die 1. Stufe kann auch von natürlichen Personen (ohne Produktionsfirma) eingebracht werden.

• Studentische Projekte und Hochschul-Abschlussarbeiten sind nicht antragsberechtigt. Filmschaffende dürfen in Ausbildung sein, Talent LAB Projekte dürfen aber nicht gleichzeitig Projekte im Rahmen einer Ausbildung sein (es dürfen keine Ressourcen von Ausbildungsstätten benutzt werden).

• Für Regisseur*in und Drehbuchautor*in und Produzent*in oder Producer*in (ausschließlich von Nachwuchsfilmschaffenden besetzt) muss das LAB-Projekt der 1. oder 2. Langfilm sein, sowie (ab 2. Stufe, Herstellung) bei

Spielfilm: Für mind. 5 von 12 Positionen in leitender Funktion ist es der 1. oder 2. Langfilm*: Bildgestaltung, Montage, Szenenbild, Kostümbild, Maskenbild, Ton, Sounddesign, Musik, Oberbeleuchter*in, Produktionsleitung, 1. Regieassistenz, Visual Effects Supervisor (bei entsprechendem künstlerischen Anteil) Dokumentarfilm: Für mind. 2 von 4 Positionen in leitender Funktion ist es der 1. oder 2. Langfilm*: Bildgestaltung, Montage, Ton, Sounddesign

* Als Langfilme gezählt werden professionell hergestellte Filme oder serielle Formate (Laufzeit der verantworteten Episoden wird addiert) mit einer Laufzeit von mind. 70 Minuten, die nicht im Rahmen einer Ausbildung entstanden. Professionell hergestellte Filme sind jedenfalls Filme, die: vom ÖFI in der Herstellung gefördert wurden; oder von TV-Anstalten, Streaming, usw. beauftragt wurden; oder von einer Produkionsfirma hergestellt wurden.

Projekte müssen für kleinere Budgets ausgelegt sein: Spielfilm: max. 1,2 Mio. Euro (Gesamtbudget), Dokumentarfilm: max. 280.000 Euro (Gesamtbudget).

Projekte, die auf Bundesebene oder von FFW bereits eine Förderung im Bereich der Projektentwicklung oder Herstellung erhalten haben, können beim Talent LAB nicht eingereicht werden. Eine Vorförderung auf Stufe Stoffentwicklung ist zulässig.

Für das Talent LAB sind keine Referenzmittel einsetzbar (weder erste noch zweite Stufe).

Talent LAB Projekte dürfen keine internationalen Koproduktionen sein.

Wer ist antragsberechtigt?

• 1. Stufe (Entwicklung): Antragstellung durch: natürliche Personen im Team (Nachwuchs-Drehbuch, Nachwuchs-Regie, Nachwuchsproduzent*in oder Nachwuchsproducer*in) oder etablierte Österreichische Produktionsfirma mit Nachwuchs-Producer*in.

• Voraussetzung für eine Einreichung 1. Stufe ist ein Drehbuch bzw. ausführliches Drehkonzept (bei Dokumentarfilmen) sowie die Festlegung der oben genannten Nachwuchs-Positionen (Buch, Regie, Produktion).

• 2. Stufe (Herstellung): Antragstellung durch etablierte Produktionsfirma mit Nachwuchs-Producer*in oder Nachwuchs-Produktionsfirma (1. oder 2. Langfilm). D.h. auf der 2. Stufe muss eine Produktionsfirma einreichen! Voraussetzung für die Einreichung ist die absolvierte Entwicklung (1. Stufe) im Rahmen des Talent LAB.

Fördersumme

• 1. Stufe (Entwicklung): 40.000 € pro Projekt.

• 2. Stufe (Herstellung): Gesamtherstellungskosten Spielfilm: max. 1,2 Mio. Euro, Dokumentarfilm max. 280.000 Euro.

• Finanzierung ausschließlich durch Talent LAB (ÖFI, ÖFI+, FFW); nicht kumulierbar mit weiteren Förderstellen.

Fristen

Die Einreichfrist für das Talent LAB #2 endet am Dienstag, 17. Juni 2025 (17 Uhr). Vor der Einreichung ist ein Beratungsgespräch mit der Abteilung Talents & Training verpflichtend. Beratungstermine müssen bis spätestens Montag, 26. Mai 2025, angefragt werden.

Kontakt

ÖFI – Österreichisches Filminstitut

Clara Schreiner, Dominik Tschütscher, Jakob Widmann

talents-training@filminstitut.at

+43 1 526 97 30

Wo findet man Infos und Formular?

https://filminstitut.at/foerderung/antragstellung/talent-lab

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