Stipendien/Residencies
Startstipendium für Filmkunst | Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Jänner 2026
Was wird gefördert?
• Jährlich werden 6 Start-Stipendien für Filmkunst an Nachwuchsfilmschaffende vergeben, die sich mit einer Langfilmstoff-Idee bewerben.
Wer ist antragsberechtigt?
• Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren Lebensmittelpunkt seit mindestens drei Jahren in Österreich haben.
• Bewerber:innen im Alter von bis zu 36 Jahren. Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur berücksichtigt werden, wenn sich z.B. die Ausbildung in Zusammenhang mit Betreuungs- und/oder Pflegepflichten oder aus gesundheitlichen Gründen verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt höchstens fünf Jahre.
• Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Personen, denen bereits ein Staats-, Start- oder Auslandsstipendium (egal welcher Sparte) zuerkannt wurde oder die in diesem Zeitraum bereits ein anderes Stipendium des Bundes antreten bzw. angetreten haben. Es ist nicht möglich, zwei Stipendien zeitgleich zu konsumieren.
• Bereits vom BMWKMS geförderte oder eingereichte Projekte können nicht berücksichtigt werden.
Fördersumme
• 9.000 €, verteilt auf 6 Monate
• Alleinerziehenden wird der Betrag um monatlich 200 € erhöht.
Frist
31. Jänner 2026
Kontakt
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Sektion IV – Kunst und Kultur
Filmabteilung
Theresa Eckstein
+431 71606 851036
theresa.eckstein@bmwkms.gv.at
Wo findet man Infos und Formular?
Förderinfos: https://www.bmwkms.gv.at/themen/kunst-und-kultur/sparten/film/foerderungen.html
Ausschreibungen (und erforderliche Einreichunterlagen) werden laufend hier veröffentlicht: https://www.bmwkms.gv.at/themen/kunst-und-kultur/service-kunst-und-kultur/kunst-und-kultur-ausschreibungen.html
Das könnte dich auch interessieren:
Nach Oben