Herstellung
Filmherstellung | Stadt Wien
Letztes update: Jänner 2026
Was wird gefördert?
• Die Herstellung von Experimentalfilmen, Dokumentarfilmen, Kurz- und Spielfilmen, die vorrangig in Wien gedreht werden oder einen Wien-Bezug vorweisen.
(Wien-Bezug: Das Vorhaben muss sich entweder inhaltlich auf Wien beziehen oder Wien muss der Veranstaltungs- oder Produktionsort sein.)
• Studentische Projekte sind antragsberechtigt.
Wer ist antragsberechtigt?
• Einzelunternehmen, juristische Personen (z. B. GmbH, Verein) und eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien
Fördersumme
bis zu 10.000 € für Kurzfilme und Langfilme (Für natürliche Personen)
Unterlagen für Antrag:
Plan-Ist-Finanzaufstellung (Excel der Fördergeberin)
(falls ohne ID Austria) Einverständniserklärung + Scan amtlicher Lichtbildausweis
Treatment & Synopsis und/oder Drehbuch
Regie-Statement
Darsteller*innen & Stabliste
Termin- und Produktionsplan
Verwertungsplan
Beispiele vorangegangener Arbeiten / Filmografie
zusätzlich bei natürlichen Personen: Lebenslauf + aktuelle Meldebestätigung (Hauptwohnsitz Wien)
Code of Ethics / Verhaltenskodex (wichtig)
Die Stadt Wien bittet ausdrücklich, die Grundsätze des „Code of Ethics“ in die Arbeit und Umsetzung der Vorhaben einzubeziehen.
Fristen
31. Jänner
31. Mai
30. September
Kontakt
Stadt Wien
Kulturabteilung, MA7
Sylvia Faßl-Vogler
+43 1 4000 84740
sylvia.fassl-vogler@wien.gv.at
Wo findet man Infos und Formular?
https://www.wien.gv.at/amtswege/einzel-gesamtfoerderung-film
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