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Nachwuchsfilm| Land Oberösterreich

Juli 2025

Was wird gefördert?

• Gefördert werden künstlerische Spiel-, Dokumentar-, Kurz-, Experimental- und Animationsfilme junger oberösterreichischer Filmschaffender.

Wer ist antragsberechtigt?

• Anspruchsberechtigt sind Filmschaffende ab dem abgeschlossenen 18. Lebensjahr, die aufgrund einer laufenden fachspezifischen Ausbildung oder mangels professioneller Vorerfahrung keinen Anspruch auf reguläre Filmförderung haben.

• Persönlicher Oberösterreichbezug durch Regisseur*in und/oder Drehbuchautor*in. Ausschlaggebend ist, dass der Lebensmittelpunkt (Hauptwohnsitz) seit mindestens vier Jahren in Oberösterreich oder Sitz der Produktionsfirma in Oberösterreich liegt. Der Drehort alleine ist nicht ausreichend für eine Förderbasis im Rahmen der kulturellen Filmförderung.

Fördersumme

• Die Förderhöhe ist abhängig von den Gesamtkosten des Projekts und wird von der Oö. Filmkommission festgelegt.

Fristen

Die nächsten Calls finden am 14. März 2024 (Jurysitzung am 18. April 2024) sowie am 22. August 2024 (Jurysitzung am 26. September 2024) statt.

Kontakt

Amt der Oö. Landesregierung

Direktion Kultur und Gesellschaft

Abteilung Kultur

Susanne Alt

+43 732 77 20 15041

Susanne.Alt@ooe.gv.at

k.post@ooe.gv.at

Wo findet man Infos und Formular?

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/288420.htm

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