Herstellung
Nachwuchsfilm| Land Oberösterreich
Letztes update: Jänner 2026
Was wird gefördert?
• Gefördert werden künstlerische Spiel-, Dokumentar-, Kurz-, Experimental- und Animationsfilme junger oberösterreichischer Filmschaffender.
Wer ist antragsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind Filmschaffende ab dem abgeschlossenen 18. Lebensjahr, die aufgrund einer laufenden fachspezifischen Ausbildung oder mangels professioneller Vorerfahrung keinen Anspruch auf reguläre Filmförderung haben.
Persönlicher Oberösterreichbezug durch Regisseur*in und/oder Drehbuchautor*in. Ausschlaggebend ist, dass der Lebensmittelpunkt (Hauptwohnsitz) seit mindestens vier Jahren in Oberösterreich oder Sitz der Produktionsfirma in Oberösterreich liegt. Der Drehort alleine ist nicht ausreichend für eine Förderbasis im Rahmen der kulturellen Filmförderung.
Nicht förderbar: rein kommerzielle Projekte (Werbe-/Image-/Auftragsproduktionen), reine Konzert-/Bühnenmitschnitte, journalistische Arbeiten, Musikvideos.
Fördersumme
• Die Förderhöhe ist abhängig von den Gesamtkosten des Projekts und wird von der Oö. Filmkommission festgelegt.
Fristen
05.12.2025 → Filmkommissionssitzung 22.01.2026
05.05.2026 → Filmkommissionssitzung 18.06.2026
Kontakt
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Kultur und Gesellschaft
Abteilung Kultur
Susanne Alt
+43 732 77 20 15041
Susanne.Alt@ooe.gv.at
k.post@ooe.gv.at
Wo findet man Infos und Formular?
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