Herstellung
Förderung von Abschlussfilmen| Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien
Letztes update: Jänner 2026
Was wird gefördert und wer ist antragsberechtigt?
• Gefördert werden Abschlussfilme von Produktionsstudierenden der Filmakademie Wien (Institut für Film und Fernsehen / Universität für Musik und darstellende Kunst Wien) sowie gleichwertiger Institutionen. Die Gleichwertigkeit wird u. a. anhand der verpflichtenden ECTS im Fach Produktion im Studienplan beurteilt (Studienplan ist beizulegen).
• Bei maßgeblicher Mitarbeit eines Produktion-Studierenden an einem Abschlussfilm eines Studierenden eines anderes Fachs kann ebenfalls angesucht werden.
• Die VAM vertritt grundsätzlich Filmhersteller*innen (also Produzent*innen) und Rechteinhaber*innen visueller und audiovisueller Produktionen über Wahrnehmungsverträge. Die Förderung von Abschlussfilmen können aber auch (natürliche und juristische) Personen beantragen, die noch kein VAM-Mitglied sind.
Hinweis: Die VAM hält für Mitglieder, also (natürliche und juristische) Personen, die mit der VAM einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben, weitere Fördermöglichkeiten bereit: im sozialen Bereich (Altersversorgungszuschüsse, Zuschüsse zu Krankenversicherungsprämien, Zuschüsse bei sozialen Notfällen), im kulturellen Bereich (bspw. Zuwendungen für Rechtsberatung) sowie eine Herstellungsförderung (für die Herstellung von Kurzfilmen/Bildungsfilmen/Kulturfilmen). Die Gewährung dieser Förderungen ist an in den SKE-Richtlinien der VAM genannte Voraussetzungen gebunden.
Fördersumme
• Für Bachelorfilme: bis zu 3.000 €
• Für Masterfilme: bis zu 4.000 € (dabei können ein und demselben Studierenden auch beide Förderungen konsekutiv zuerkannt werden)
• Wurde von einer*m Studierende*n keine Bachelor-Förderung in Anspruch genommen, kann für ihren*seinen Master-Film bis zu 7.000 € beantragt werden.
Auf tatsächliche Zuwendungen aus den SKE besteht kein Anspruch.
Fristen
kann laufend eingereicht werden
Kontakt
VAM – Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien GmbH
Tel.: +43 1 5264301
E-Mail (SKE-Anträge): ske@vam.cc
Wo findet man Infos und Formular?
Die SKE-Richtlinien (=Förderrichtlinien) sind in der aktuellen Fassung abrufbar unter: https://www.vam.cc/pflichtveroeffentlichungen/soziale-und-kulturelle-einrichtungen-ske
Antragsstellung: ausschließlich an ske@vam.cc
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